Welche Führerscheinklasse brauche ich für E-Roller oder E-Chopper?
Wer in der Schweiz mit einem E-Roller oder E-Chopper unterwegs sein möchte, sollte wissen, welche Führerausweiskategorie erforderlich ist. Denn die rechtlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp, Geschwindigkeit und Motorleistung. Hier findest du den vollständigen Überblick – einfach, verständlich und immer aktuell.
E-Roller bis 25 km/h – Fahren ohne Führerausweis möglich
In der Schweiz gelten Elektrofahrzeuge mit maximal 500 Watt Motorleistung und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit als sogenannte Motorfahrräder (Leichtklasse). Diese dürfen – je nach Alter – auch ohne Führerausweis gefahren werden. Das gilt für dich, wenn:
- Du mindestens 16 Jahre alt bist – dann ist kein Führerausweis erforderlich
- Du zwischen 14 und 16 Jahre alt bist – dann brauchst du den Führerausweis Kategorie M
Diese Modelle sind ideal für kurze Strecken oder den Stadtverkehr. Viele unserer Star-Biker E-Chopper und E-Roller bis 25 km/h sind ohne Führerschein fahrbar – emissionsfrei, kompakt und unkompliziert.
E-Roller bis 45 km/h – Kategorie M notwendig
Wenn du dich für einen E-Roller oder E-Chopper bis 45 km/h interessierst, brauchst du in der Schweiz mindestens den Führerausweis der Kategorie M. Was du brauchst:
- Mindestalter: 14 Jahre
- Führerausweis Kategorie M
Diese Fahrzeuge bieten mehr Tempo bei geringem Aufwand – besonders für Jugendliche oder Personen, die nicht gleich auf A1 oder Auto umsteigen möchten.
E-Roller & E-Chopper bis 125 cm³ / 11 kW – mit Kategorie A1 fahren
Leistungsstärkere Elektrofahrzeuge bis 125 km/h – z. B. unsere Modelle Star-Biker M1PS PRO (auch Mangosteen M1PS, Futura Angry Blake oder Don Harley Pro), Shelwy Italian PRO (auch Dreems, Emco, Tisto oder Kito) oder der Star-Biker Bobber Custom (auch Mangosteen M8S) – benötigen in der Schweiz den Führerausweis der Kategorie A1. Die Kategorie A1 erlaubt dir:
- Fahren von E-Zweirädern mit max. 11 kW und bis 125 cm³
- legal mit bis zu 125 km/h auf öffentlichen Strassen zu fahren
- Bereits ab 16 Jahren möglich
Die 125er E-Roller & E-Chopper sind besonders bei Pendler:innen beliebt – leise, günstig im Unterhalt und mit sportlichem Fahrgefühl.
A1-Erweiterung mit Führerausweis B – das gilt
Du hast bereits den Autoführerausweis (Kategorie B) und möchtest trotzdem ein 125er E-Fahrzeug fahren? In der Schweiz ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich – ohne theoretische oder praktische Prüfung. Das gilt für dich, wenn:
- Du hast den Führerausweis B nach dem 1. April 2003 gemacht
- Du absolvierst die praktische Grundschulung (PGS): 12 Stunden, aufgeteilt in 3 Kursteile zu je 4 Stunden
Nach erfolgreichem Abschluss wird dein Lernfahrausweis automatisch um 12 Monate verlängert – und du darfst mit deinem 125er E-Roller direkt loslegen.
Du hast Fragen zu Führerausweis-Kategorien oder brauchst Hilfe?
Die Vorschriften rund um Elektrofahrzeuge Schweiz, A1-Führerausweis, PGS oder E-Roller ohne Führerschein können auf den ersten Blick etwas verwirrend wirken – keine Sorge, wir helfen dir gerne weiter. Unser Service bietet dir:
- Unterstützung bei der Führerausweis-Erweiterung (A1)
- Beratung zur Fahrschulwahl & PGS-Kursen
- Hilfe bei der Auswahl des passenden E-Rollers oder E-Choppers
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