Welchen Führerausweis brauchst du
für E-Roller und E-Chopper?
Die Schweizer Regelungen im Überblick – nach Geschwindigkeit sortiert, mit Altersangaben und Tipps zur A1-Erweiterung.
Alle Kategorien auf einen Blick
| Geschwindigkeit | Führerausweis | Mindestalter | Kontrollschild |
|---|---|---|---|
| Bis 25 km/h | Keiner nötig | Ab 16 Jahren | Nicht nötig |
| Bis 25 km/h | Kategorie M | 14–15 Jahre | Nicht nötig |
| Bis 45 km/h | Kategorie A1 | Ab 16 Jahren | Gelb |
| Bis 85 km/h | Kategorie A1 | Ab 16 Jahren | Weiss |
| Bis 125 km/h | Kategorie A1 | Ab 16 Jahren | Weiss |
Die Kategorien erklärt
Welche Regeln gelten, was du brauchst und welche Modelle passen.
E-Roller bis 25 km/h – Fahren ohne Führerausweis
Elektrofahrzeuge mit maximal 500 Watt und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten als Motorfahrräder (Leichtklasse). Ab 16 Jahren brauchst du keinen Führerausweis. Zwischen 14 und 16 Jahren ist die Kategorie M erforderlich.
Ideal für kurze Strecken und Stadtverkehr – emissionsfrei, kompakt und unkompliziert. Kein Kontrollschild, keine Versicherungspflicht.
E-Roller bis 25 km/h ansehen →E-Roller bis 45 km/h – mit Kategorie A1
Für E-Roller und E-Chopper bis 45 km/h brauchst du in der Schweiz den Führerausweis der Kategorie A1. Wer den Autoführerausweis Kat. B besitzt, darf diese Fahrzeuge ebenfalls fahren. Diese Modelle bieten mehr Tempo bei geringem Aufwand – ideal für den täglichen Pendelweg.
Gelbes Kontrollschild vom kantonalen Strassenverkehrsamt erforderlich.
E-Roller bis 45 km/h ansehen →E-Roller & E-Chopper bis 125 km/h – mit Kategorie A1
Leistungsstärkere Fahrzeuge bis 11 kW und 125 cm³ benötigen den Führerausweis der Kategorie A1. Bereits ab 16 Jahren möglich. Besonders bei Pendlern beliebt – leise, günstig im Unterhalt und mit sportlichem Fahrgefühl.
Weisses Kontrollschild vom Strassenverkehrsamt. Modelle: Star-Biker M1PS PRO, Shelwy Italian PRO, Bobber Custom und weitere.
E-Roller bis 125 km/h ansehen →A1-Erweiterung mit Autoführerausweis Kat. B
Du hast den Autoführerausweis und möchtest ein 85- oder 125-km/h-Fahrzeug fahren? In der Schweiz geht das ohne theoretische oder praktische Prüfung – wenn du den Kat. B nach dem 1. April 2003 erworben hast.
Häufige Fragen zum Führerausweis
Ja – E-Roller bis 25 km/h mit max. 500 Watt darfst du in der Schweiz ab 16 Jahren ohne Führerausweis fahren. Zwischen 14 und 16 Jahren ist die Kategorie M erforderlich.
Für E-Roller und E-Chopper bis 45 km/h brauchst du den Führerausweis der Kategorie A1. Wer den Autoführerausweis Kat. B hat, darf 45-km/h-Fahrzeuge ebenfalls fahren.
Ja – wenn du den Kat. B nach dem 1. April 2003 erworben hast, kannst du die A1-Erweiterung über die praktische Grundschulung (PGS, 12 Stunden) erwerben. Keine theoretische oder praktische Prüfung nötig.
Für 25-km/h-Modelle: Nein. Für 45-km/h-Modelle: Gelbes Kontrollschild. Für 85- und 125-km/h-Modelle: Weisses Kontrollschild. Star-Biker liefert alle Unterlagen inklusive COC-Dokument für die Einlösung beim Strassenverkehrsamt.
Die Kosten variieren je nach Fahrschule, liegen aber in der Regel zwischen CHF 600 und CHF 900 für die 12 Stunden (3 Kursteile à 4 Stunden). Wir beraten dich gerne zur Fahrschulwahl in deiner Region.
Ab 16 Jahren ohne Führerausweis (bis 25 km/h) oder mit Kategorie A1 (bis 45 km/h und bis 125 km/h).
Führerausweis für E-Roller und E-Chopper in der Schweiz – alle Regeln
Die Schweizer Führerausweisregelungen für Elektrofahrzeuge sind übersichtlicher, als viele denken. Entscheidend sind drei Faktoren: Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung und Alter des Fahrers. Je nach Fahrzeugklasse brauchst du keinen Führerausweis, die Kategorie M oder die Kategorie A1.
E-Roller ohne Führerausweis: 25 km/h ab 16 Jahren
Fahrzeuge mit maximal 500 Watt und 25 km/h gelten als Motorfahrräder der Leichtklasse. Ab 16 Jahren darfst du sie ohne Führerausweis fahren – kein Kontrollschild, keine Versicherungspflicht. Für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren ist die Kategorie M erforderlich.
45 km/h: Kategorie A1 oder Autoführerausweis
E-Roller und E-Chopper bis 45 km/h benötigen den Führerausweis Kategorie A1 (ab 16 Jahren). Wer den Autoführerausweis Kat. B besitzt, darf diese Fahrzeuge ebenfalls fahren. Gelbes Kontrollschild erforderlich.
85–125 km/h: Kategorie A1
Für leistungsstärkere E-Chopper und E-Roller bis 11 kW und 125 cm³ brauchst du die Kategorie A1 (ab 16 Jahren). Weisses Kontrollschild. Die Einlösung beim kantonalen Strassenverkehrsamt ist mit den mitgelieferten COC-Dokumenten unkompliziert.
A1-Erweiterung über den Autoführerausweis
Autofahrer mit Kat. B (erworben nach 1. April 2003) können die A1-Berechtigung über die praktische Grundschulung (PGS) erwerben – 12 Stunden, aufgeteilt in 3 Kursteile, ohne theoretische oder praktische Prüfung. Kosten: ca. CHF 600–900 je nach Fahrschule.
Star-Biker: Alle Unterlagen mitgeliefert
Alle Star-Biker Fahrzeuge werden mit COC-Dokument und Formular 13.20A geliefert. Die Einlösung beim Strassenverkehrsamt ist damit Formsache. Unser Team berät dich bei Fragen zu Führerausweis, Kontrollschild und Fahrschulwahl – kostenlos und persönlich.
Fragen zum Führerausweis
oder zur Zulassung?
Unser Team hilft dir bei der Wahl des richtigen Fahrzeugs, berät zur Fahrschulwahl und unterstützt dich bei der Einlösung.