E-Roller und E-Chopper anmelden –
so funktioniert die Zulassung
Ob Schweiz, Österreich oder Deutschland – wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du dein neues Fahrzeug einlöst, versicherst und auf die Strasse bringst.
Anleitung nach Land
Jedes Land hat eigene Regeln für Kontrollschild, Versicherung und Zulassung. Wähle dein Land für die passende Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Schweiz
- Kontrollschild beim Strassenverkehrsamt
- Formular 13.20A für die Einlösung
- COC-Dokument & Führerausweiskategorien
- Gelbes (45 km/h) oder weisses (125 km/h) Schild
Österreich
- Versicherungskennzeichen (25 & 45 km/h)
- Einzelgenehmigung oder Zulassung (125 km/h)
- COC-Dokument & Führerscheinklassen
- §57a-Überprüfung für schnelle Modelle
Deutschland
- Versicherungskennzeichen (25 & 45 km/h)
- Reguläre Zulassung (85–125 km/h)
- COC-Dokument & Führerscheinklassen
- Kein TÜV für Fahrzeuge bis 45 km/h
Was brauchst du in welchem Land?
| Geschwindigkeit | Schweiz | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|---|
| Bis 25 km/h | Kein Kontrollschild · Ab 16 J. ohne Ausweis | Versicherungskennzeichen · Mofa-Ausweis oder AM | Versicherungskennzeichen · Mofa-Prüfbesch. · Kein TÜV |
| Bis 45 km/h | Gelbes Kontrollschild · Kat. A1 oder B | Versicherungskennzeichen · Klasse AM oder B | Versicherungskennzeichen · Klasse AM oder B · Kein TÜV |
| 85–125 km/h | Weisses Kontrollschild · Kat. A1 | Zulassung · Klasse A1 · §57a-Überprüfung | Reguläre Zulassung · Klasse A1 oder B196 |
Alle Unterlagen sind bei Star-Biker inklusive
Jedes Fahrzeug wird mit COC-Dokument (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) und allen nötigen Papieren geliefert – ob für die Versicherung in Deutschland, die Zulassung in Österreich oder die Einlösung beim Strassenverkehrsamt in der Schweiz. Du musst dich um nichts kümmern.
Häufige Fragen zur Anmeldung
COC steht für «Certificate of Conformity» – eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung, die bestätigt, dass dein Fahrzeug alle technischen Anforderungen erfüllt. Ohne COC keine Strassenzulassung. Alle Star-Biker Fahrzeuge werden mit COC geliefert.
In Deutschland: Für Fahrzeuge bis 45 km/h nicht – ein Versicherungskennzeichen reicht. Für 85–125 km/h ist eine reguläre Zulassung erforderlich, aber Neufahrzeuge mit EU-Typgenehmigung sind zunächst von der HU befreit. In der Schweiz gibt es keinen TÜV im deutschen Sinne.
Ein kleines Kennzeichen, das du bei deiner Versicherung erhältst – in Deutschland ab ca. 50 € pro Jahr. Es gilt für Fahrzeuge bis 45 km/h und ersetzt eine behördliche Zulassung. Einfach online bestellen, aufschrauben, losfahren.
Du gehst mit dem COC-Dokument und dem Formular 13.20A (beides liefern wir mit) zum kantonalen Strassenverkehrsamt. Dort erhältst du das Kontrollschild – gelb für 45 km/h, weiss für 85–125 km/h. Fahrzeuge bis 25 km/h brauchen kein Kontrollschild.
Ja – jedes Fahrzeug wird mit COC-Dokument, EU-Typgenehmigung und allen relevanten Unterlagen geliefert. Für die Schweiz liegt zusätzlich das Formular 13.20A bei. Du brauchst dich um nichts zu kümmern.
Ja – alle Star-Biker Fahrzeuge besitzen eine EU-Typgenehmigung (EEC). Das COC-Dokument ist EU-weit anerkannt. Die genauen Zulassungsverfahren unterscheiden sich je nach Land. Kontaktiere uns, wenn du in einem anderen Land zulassen möchtest.
E-Roller und E-Chopper anmelden – alle Länder im Überblick
Die Zulassung von E-Rollern und E-Choppern unterscheidet sich je nach Land und Geschwindigkeitsklasse. Entscheidend sind das COC-Dokument, die richtige Versicherung und – je nach Modell – eine behördliche Zulassung. Star-Biker liefert alle Unterlagen mit.
Deutschland: Versicherungskennzeichen oder Zulassung
Für E-Roller bis 45 km/h genügt ein günstiges Versicherungskennzeichen – ab ca. 50 € pro Jahr, kein TÜV nötig. Für 85–125 km/h ist eine reguläre Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich. Neufahrzeuge mit EU-Typgenehmigung sind zunächst von der HU befreit.
Österreich: Versicherung und §57a
In Österreich gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland für Fahrzeuge bis 45 km/h. Für schnellere Modelle ist eine vollständige Zulassung inklusive §57a-Überprüfung (Pickerl) erforderlich. Das COC-Dokument bildet die Grundlage.
Schweiz: Kontrollschild und Formular 13.20A
In der Schweiz erfolgt die Einlösung beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Fahrzeuge bis 25 km/h brauchen kein Kontrollschild. Ab 45 km/h ist ein gelbes, ab 85 km/h ein weisses Kontrollschild erforderlich. Star-Biker liefert COC-Dokument und Formular 13.20A mit.
COC-Dokument: Dein Schlüssel zur Strassenzulassung
Das Certificate of Conformity (COC) bestätigt, dass dein Fahrzeug alle EU-Anforderungen erfüllt. Es ist die Grundlage für jede Zulassung – in Deutschland, Österreich, der Schweiz und allen anderen EU-Ländern. Alle Star-Biker Fahrzeuge besitzen eine EU-Typgenehmigung nach EEC-Richtlinie.
Star-Biker: Keine Überraschungen
Wir liefern jedes Fahrzeug mit allen nötigen Dokumenten – COC, Rechnung, Fahrzeugdaten und für die Schweiz das Formular 13.20A. Unser Team unterstützt dich bei Fragen zur Versicherung, Zulassung und Anmeldung – kostenlos und persönlich.
Fragen zur Anmeldung
oder Einlösung?
Unser Team hilft dir bei Versicherung, Kontrollschild und Zulassung – egal in welchem Land.