AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Webshop star-biker.ch — gültig für Bestellungen von Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
- Geltungsbereich, Vertragspartner und Konsumentenbegriff
- Vertragsschluss und vereinbarte Beschaffenheit
- Preise, Versandkosten, Lieferung und Gefahrtragung
- Kein Rückgabe- und kein Widerrufsrecht
- Sachgewährleistung, Mängelrüge und Nachbesserung
- Freiwillige Star-Biker Garantie
- Montage, Inbetriebnahme und Sorgfaltspflichten
- Haftung
- Zahlung und Zahlungsverzug
- Eigentumsvorbehalt
- Lieferfristen, Lieferverzug und Nichtverfügbarkeit
- Datenschutz
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
- Schlussbestimmungen und Übergangsregelung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kaufverträge, die über den Webshop star-biker.ch abgeschlossen werden, zwischen
Star-Biker® – Official Store
Schwimmbadstrasse 2, CH-5210 Windisch
MWST-Nr. CHE-479.933.520 MWST
info@star-biker.ch
(nachfolgend «Star-Biker») und dem Kunden.
Adressatenkreis: Das Angebot von Star-Biker richtet sich ausschliesslich an natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, die den Vertrag zu einem Zweck abschliessen, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Ausgeschlossene Bestellungen: Star-Biker nimmt keine Bestellungen zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken und keine Bestellungen mit Liefer- oder Wohnadresse ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein entgegen. Star-Biker behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kommt entgegen diesem Vorbehalt ein Vertrag mit einem gewerblichen Käufer zustande, gelten diese AGB sinngemäss mit folgenden Abweichungen: Die Ansprüche aus Sachgewährleistung verjähren zwölf Monate nach Ablieferung, die Rügefristen nach § 5 Abs. 2 betragen fünf Kalendertage, und § 5 Abs. 13 lit. e findet keine Anwendung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Star-Biker stimme ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Einbezug: Diese AGB werden dem Kunden im Bestellprozess vor dem Absenden der Bestellung vollständig zugänglich gemacht. Der Kunde bestätigt vor Abschluss der Bestellung durch aktives Ankreuzen, dass er sie zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Star-Biker weist dabei ausdrücklich auf § 4 (kein Rückgaberecht) und § 5 (Vorrang der Nachbesserung) hin.
Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt keine verbindliche Offerte dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben. Art. 7 Abs. 3 OR wird insoweit ausdrücklich wegbedungen.
Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche Offerte zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald Star-Biker die Bestellung innert fünf Arbeitstagen in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung) oder die Ware versendet.
Offensichtliche Irrtümer: Beruht eine Preis- oder Produktangabe auf einem offensichtlichen Schreib-, Rechen-, Anzeige- oder Übermittlungsfehler, kann sich Star-Biker nach Art. 24 OR auf den Irrtum berufen und den Vertrag anfechten. Star-Biker informiert den Kunden unverzüglich; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig und ohne Abzug zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
Modell- und Ausstattungsänderungen: Star-Biker behält sich Konstruktions-, Ausstattungs-, Farbton- und Zulieferänderungen vor, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und Wert sowie Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Beanstandung.
Vereinbarte Beschaffenheit / geringfügige optische Abweichungen: Als vertragsgemäss vereinbart gelten produktions-, montage- und transportbedingte geringfügige optische Abweichungen, die weder die technische Funktion noch die Verkehrs- und Betriebssicherheit noch das Erscheinungsbild bei üblicher Betrachtung im bestimmungsgemässen Gebrauch beeinträchtigen. Dazu zählen namentlich feine Kratzer und minimale Lackunregelmässigkeiten an Rahmenunterseiten, an Schweissnähten, an Halterungen und Schraubverbindungen sowie an nicht sichtbaren Bereichen des Fahrwerks. Solche Abweichungen stellen keinen Sachmangel im Sinne von Art. 197 OR dar.
Nicht unter diese Vereinbarung fallen und als Mangel gelten Abweichungen, welche die Verkehrs- oder Betriebssicherheit, die technische Funktion, den Korrosionsschutz oder die Dichtigkeit beeinträchtigen, sowie Verformungen, Risse und deutlich sichtbare Beschädigungen an gut einsehbaren Flächen.
Technische Angaben und Reichweite: Angaben zu Reichweite, Energieverbrauch, Ladedauer, Steigfähigkeit und Gewicht beruhen auf Messungen unter den im jeweiligen Datenblatt genannten Testbedingungen. Die im Alltag erreichte Reichweite hängt unter anderem von Fahrergewicht, Zuladung, Topografie, Aussentemperatur, Reifendruck, Fahrweise und Alter des Akkus ab. Abweichungen, die auf solche Einflüsse zurückzuführen sind, stellen keinen Sachmangel dar.
Hinweis: Fotos auf der Website dienen der Produktdarstellung. Farbliche Abweichungen durch Displayeinstellungen, Bildschirmkalibrierung oder Lichtverhältnisse bei der Aufnahme begründen keinen Mangel.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) und vorgezogener Entsorgungs- bzw. Recyclingbeiträge, soweit solche anfallen. Versandkosten sind nicht im Produktpreis enthalten und werden im Bestellprozess vor dem Absenden der Bestellung betragsmässig ausgewiesen.
Die Lieferung erfolgt per Spedition an die vom Kunden angegebene Adresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Der Kunde stellt sicher, dass die Lieferadresse mit einem Speditionsfahrzeug erreichbar ist und dass er oder eine von ihm bezeichnete Person die Sendung im vereinbarten Zeitfenster entgegennimmt.
Nutzen und Gefahr: Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person auf den Kunden über (Art. 185 OR).
Star-Biker tritt dem Kunden bereits mit Vertragsschluss sämtliche Ansprüche gegen das Transportunternehmen aus Transportschäden und Transportverlust ab; der Kunde nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen des Kunden macht Star-Biker diese Ansprüche stattdessen im eigenen Namen und auf Rechnung des Kunden geltend und leitet den Erlös an den Kunden weiter.
Prüfung bei der Anlieferung: Der Kunde prüft die Sendung bei der Anlieferung auf äusserlich erkennbare Schäden und auf Vollständigkeit. Erkennbare Schäden und beschädigte Verpackungen sind auf dem Ablieferbeleg zu vermerken, fotografisch festzuhalten und Star-Biker innert drei Kalendertagen zu melden. Unterlässt der Kunde dies, kann er sich gegenüber Star-Biker auf einen Transportschaden nicht mehr berufen, soweit dadurch die Geltendmachung gegenüber dem Transportunternehmen vereitelt oder erschwert wird.
Annahmeverzug: Nimmt der Kunde die Ware im vereinbarten Zeitfenster ohne rechtzeitige Absage nicht entgegen oder ist die Lieferadresse nicht wie vereinbart zugänglich, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten, insbesondere die Kosten einer erneuten Anlieferung sowie eine Lagergebühr von CHF 15.– pro angefangenen Kalendertag ab dem dritten Tag. Star-Biker weist den Kunden vor Auslösung der zweiten Anlieferung auf diese Kostenfolge hin.
Für Käufe über einen Onlineshop besteht im schweizerischen Recht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Star-Biker gewährt auch kein vertragliches Rückgaberecht. Mit dem Zustandekommen des Vertrags nach § 2 ist der Kunde an den Kauf gebunden.
Gesetzlicher Vorbehalt: Vorbehalten bleibt das Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR. Dieses gilt nicht für Bestellungen über den Webshop, sondern nur, wenn ein Vertrag an einem Ort im Sinne von Art. 40b OR angebahnt wurde — insbesondere an einer Verkaufsveranstaltung, auf einer Messe, in der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Kunden oder in einem vom Anbieter veranlassten Telefongespräch. Wird ein Vertrag auf einem dieser Wege angebahnt, informiert Star-Biker den Kunden gesondert und schriftlich über sein Widerrufsrecht. Dieses Recht kann nicht zum Voraus wegbedungen werden.
Kulanz: Nimmt Star-Biker eine Ware im Einzelfall aus Kulanz dennoch zurück, geschieht dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne dass daraus ein Anspruch für weitere oder künftige Fälle entsteht. Star-Biker kann eine solche Rücknahme von Bedingungen abhängig machen, insbesondere von einer Entschädigung für Wertverlust, Reinigung, Wiederaufbereitung, Prüfung und Transport sowie vom Nachweis, dass das Fahrzeug weder eingelöst noch zugelassen war.
Die Rechte des Kunden aus Sachgewährleistung nach § 5 setzen einen Mangel voraus und bleiben von diesem Paragraphen unberührt.
Bitte vor der Bestellung prüfen: Fahrzeugkategorie, erforderlicher Führerausweis, Einlösungs- und Versicherungspflicht, Abmessungen und Ausstattung. Wir beraten Sie dazu vorab gerne unter info@star-biker.ch. Nach dem Zustandekommen des Vertrags ist der Kauf verbindlich.
Star-Biker haftet nach Massgabe von Art. 197 ff. OR und nach Massgabe dieses Paragraphen dafür, dass die gelieferte Ware keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, sowie für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Die Ansprüche aus Sachgewährleistung verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware an den Kunden (Art. 210 Abs. 1 OR).
Prüfungs- und Rügeobliegenheit: Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen, insbesondere auf Vollständigkeit, Transportschäden und Funktionsfähigkeit (Art. 201 OR). Es gelten folgende Rügefristen:
- a) Offene Mängel (bei der Prüfung erkennbar): Meldung innert 7 Kalendertagen ab Erhalt der Ware.
- b) Verdeckte Mängel: Meldung innert 7 Kalendertagen ab deren Entdeckung.
Wird ein Mangel nicht fristgerecht gerügt, gilt die Ware bezüglich dieses Mangels als genehmigt und die Gewährleistungsansprüche sind verwirkt (Art. 201 Abs. 2 und 3 OR). Räumt Art. 201 OR im Einzelfall eine längere Frist ein, gilt die längere Frist. Bei absichtlicher Täuschung durch Star-Biker gilt Art. 203 OR.
Inhalt der Mängelrüge und Nachweise: Die Mängelrüge erfolgt in Textform an info@star-biker.ch. Sie hat den Mangel so genau zu beschreiben, dass Star-Biker ihn beurteilen kann, und muss enthalten: Bestell- oder Rechnungsnummer, Rahmen- bzw. Seriennummer, Zeitpunkt und Umstände des Auftretens sowie den aktuellen Kilometer- bzw. Betriebsstand.
Mitwirkung: Auf Verlangen von Star-Biker übermittelt der Kunde aussagekräftige Fotos, Videos, Fehlercodes, Ladeprotokolle oder weitere geeignete Nachweise. Er räumt Star-Biker die für die Prüfung und Behebung des Mangels notwendige Gelegenheit ein, stellt die Ware im erforderlichen Umfang zur Verfügung und verändert den beanstandeten Zustand bis zur Prüfung nur, soweit dies zur Abwendung eines grösseren Schadens oder einer Gefahr erforderlich ist.
Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Ansetzung einer Frist von 10 Kalendertagen nicht nach, ruhen seine Mängelrechte bis zur Nachholung; die Fristen nach Absatz 7 stehen während dieser Zeit still.
Grundsatz: Ist ein rechtzeitig gerügter Mangel behebbar, so hat Star-Biker das Recht, ihn innert der Frist nach Absatz 7 und für den Kunden kostenlos zu beheben (Nachbesserung); der Kunde hat Anspruch auf diese Behebung. Wandelung (Rückabwicklung des Kaufs), Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) und Ersatzlieferung sind gegenüber der Nachbesserung nachrangig und können erst geltend gemacht werden, wenn die Nachbesserung nach Absatz 7 gescheitert ist.
Als behebbar gilt ein Mangel, der sich mit verhältnismässigem Aufwand so beseitigen lässt, dass die Ware anschliessend die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit dauerhaft aufweist. Je Mangel stehen Star-Biker zwei Nachbesserungsversuche zu. Treten mehrere voneinander unabhängige Mängel auf, gilt dies für jeden Mangel gesondert. Ein Mangel gilt als behoben, wenn er innert 30 Kalendertagen nach Abschluss der Nachbesserung nicht erneut auftritt.
Diese Regelung weicht von der dispositiven Ordnung von Art. 205 f. OR ab und gewährt dem Kunden im Gegenzug einen durchsetzbaren Anspruch auf kostenlose Mängelbehebung, den das Gesetz im Kaufrecht nicht vorsieht. Vorbehalten bleiben Absatz 7 (Scheitern), Absatz 8 (nicht behebbare Mängel) und Absatz 13 (zwingende Rechte).
Art der Mängelbehebung: Star-Biker wählt nach pflichtgemässem Ermessen zwischen:
- a) der Reparatur der Ware;
- b) dem Austausch des betroffenen Bauteils oder der betroffenen Baugruppe (z. B. Akku, Controller, Motor, Display, Bremsanlage), auch durch ein gleichwertiges instandgesetztes Bauteil;
- c) der Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs bzw. Ersatzartikels, soweit dies angemessen ist.
Ist die von Star-Biker gewählte Art der Behebung für den Kunden mit unverhältnismässigen Nachteilen verbunden, kann er eine der anderen Varianten verlangen, sofern diese Star-Biker keine unverhältnismässigen Mehrkosten verursacht.
Ort der Mängelbehebung: Star-Biker bestimmt unter Berücksichtigung der Art des Mangels, der Grösse und Transportfähigkeit der Ware sowie des Wohnorts des Kunden, wo die Nachbesserung durchgeführt wird. In Betracht kommen:
- a) Vor-Ort-Service beim Kunden durch Star-Biker oder einen beauftragten Techniker;
- b) eine regionale Servicepartner-Werkstatt, die Star-Biker dem Kunden bezeichnet;
- c) der Versand eines Ersatzteils samt Anleitung zur Selbstmontage, sofern die Montage ohne besondere Fachkenntnisse sicher möglich und dem Kunden zumutbar ist und keine sicherheitsrelevante Baugruppe betroffen ist;
- d) eine von Star-Biker bezeichnete Werkstatt oder Serviceadresse; in diesem Fall organisiert und bezahlt Star-Biker Abholung und Rücktransport.
Kosten: Bei berechtigter Mängelrüge trägt Star-Biker die zur Behebung notwendigen und angemessenen Kosten, insbesondere Ersatzteil-, Material-, Arbeits-, Anfahrts-, Abhol- und Rücktransportkosten.
Unberechtigte Mängelrüge: Ergibt die Prüfung, dass kein Mangel im Sinne dieser AGB vorliegt oder dass der beanstandete Zustand unter einen Ausschluss nach Absatz 11 fällt, so trägt der Kunde die tatsächlich angefallenen Prüf-, Anfahrts- und Transportkosten sowie eine Prüfpauschale von CHF 90.–. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Rüge in guten Treuen und gestützt auf konkrete Anhaltspunkte erhoben hat. Star-Biker weist den Kunden vor Auslösung der Massnahme in Textform auf diese Kostenfolge und deren voraussichtliche Höhe hin.
Frist und Scheitern der Nachbesserung: Star-Biker beginnt innert fünf Arbeitstagen nach Eingang einer vollständigen Mängelrüge mit deren Bearbeitung und schliesst die Nachbesserung innert 30 Kalendertagen ab Zugang der vollständigen Rüge ab. Verzögert sich die Nachbesserung aus Gründen, die Star-Biker nicht zu vertreten hat — insbesondere wegen einer nachgewiesenen Liefer- oder Produktionsverzögerung beim Hersteller oder Zulieferer —, verlängert sich die Frist um die Dauer dieser Verzögerung, höchstens jedoch um 60 Kalendertage. Star-Biker informiert den Kunden vor Ablauf der ursprünglichen Frist in Textform und nennt einen konkreten neuen Termin.
Die Nachbesserung gilt als gescheitert, wenn:
- a) zwei Nachbesserungsversuche am selben Mangel erfolglos geblieben sind;
- b) die Fristen nach diesem Absatz ungenutzt verstrichen sind;
- c) Star-Biker die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert;
- d) die Nachbesserung objektiv unmöglich ist oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich wäre; oder
- e) die Nachbesserung dem Kunden aus einem anderen wichtigen Grund nicht zuzumuten ist.
Folge: Ist die Nachbesserung gescheitert, kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung oder — unter Vorbehalt von Absatz 9 — die Wandelung verlangen (Art. 205 Abs. 1 OR); bei Gattungsware kann er stattdessen die Lieferung mangelfreier Ware verlangen (Art. 206 Abs. 1 OR).
Verjährung: Ab Zugang einer rechtzeitigen Mängelrüge bis zum Abschluss oder Scheitern der Nachbesserung verzichtet Star-Biker gegenüber dem Kunden auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach Art. 210 OR (Art. 141 Abs. 1 und Abs. 1bis OR); Star-Biker bestätigt diesen Verzicht auf Verlangen des Kunden in Textform. Im Übrigen führen Prüfung, Nachbesserung und der Austausch von Bauteilen weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist nach Absatz 1.
Nicht behebbare Mängel: Ist ein Mangel objektiv nicht behebbar oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand behebbar, entfällt der Vorrang nach Absatz 4. Der Kunde kann in diesem Fall unmittelbar zwischen Wandelung und Minderung wählen (Art. 205 Abs. 1 OR); handelt es sich um eine Gattungssache, kann er stattdessen die Lieferung mangelfreier Ware verlangen (Art. 206 Abs. 1 OR). Absatz 9 bleibt vorbehalten.
Geringfügige Mängel: Bei Mängeln, die den Wert und die Gebrauchstauglichkeit der Ware nur unerheblich beeinträchtigen, ist die Wandelung ausgeschlossen. Dem Kunden stehen diesfalls die Nachbesserung und, wenn diese scheitert, die Minderung zu. Diese Regelung entspricht dem in Art. 205 Abs. 2 OR verankerten Grundsatz, wonach von einer Rückabwicklung des Kaufs abzusehen ist, wenn die Umstände sie nicht rechtfertigen. Als geringfügig gelten insbesondere Mängel, deren Behebungskosten 10 % des Kaufpreises nicht übersteigen.
Sicherheitsrelevante Mängel: Weist die Ware einen Mangel auf, der die Verkehrs- oder Betriebssicherheit beeinträchtigt, stellt der Kunde die Nutzung sofort ein und meldet den Mangel unverzüglich. Star-Biker behandelt solche Meldungen vorrangig und beginnt innert zwei Arbeitstagen mit der Bearbeitung; die Frist nach Absatz 7 beträgt in diesem Fall 14 Kalendertage und verlängert sich nicht. Nutzt der Kunde das Fahrzeug trotz Kenntnis eines sicherheitsrelevanten Mangels weiter, entfallen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche für alle daraus entstehenden Folgeschäden.
Lässt der Kunde einen Mangel durch eine fremde Werkstatt oder einen anderen Dritten beheben, gehen die Kosten nur dann zulasten von Star-Biker, wenn Star-Biker der Massnahme vorgängig in Textform zugestimmt hat. Ohne Zustimmung besteht kein Kostenersatzanspruch.
Keiner vorgängigen Zustimmung bedarf es, wenn:
- a) Gefahr im Verzug besteht und die Massnahme zur Abwendung einer Gefahr für Personen oder eines erheblich grösseren Schadens sofort erforderlich ist; oder
- b) Star-Biker auf eine rechtzeitige Mängelrüge innert der Fristen nach Absatz 7 nicht oder ablehnend reagiert.
In diesen Fällen ersetzt Star-Biker die notwendigen und angemessenen Kosten gegen Vorlage einer detaillierten Rechnung sowie einer Dokumentation des Mangels (Fotos, Werkstattbericht). Der Kunde informiert Star-Biker so rasch als möglich über die getroffene Massnahme und bewahrt ausgetauschte Teile auf Verlangen während 30 Kalendertagen auf.
Die Sachgewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf einen unsachgemässen Eingriff Dritter zurückzuführen sind. Fachgerecht ausgeführte Wartungsarbeiten durch Dritte lassen die Sachgewährleistung im Übrigen unberührt.
Kein Sachmangel und keine Gewährleistungspflicht von Star-Biker liegt vor bei:
- a) normalen Gebrauchsspuren sowie dem üblichen Verschleiss von Verschleissteilen — namentlich Reifen, Schläuche, Brems- und Kupplungsbeläge, Bremsscheiben, Ketten, Ritzel, Zahnriemen, Leuchtmittel, Sicherungen, Griffe, Sattel- und Sitzbezüge, Lack- und Chromoberflächen sowie Dicht- und Gummiteile — soweit der Verschleiss dem bisherigen Gebrauch, der Laufleistung und der Nutzungsdauer entspricht;
- b) Schäden durch unsachgemässen oder nicht bestimmungsgemässen Gebrauch, Überladung, Überlastung, Teilnahme an Wettbewerben, Sprünge, Stürze, Unfälle, Gewalteinwirkung, Vandalismus, Diebstahlversuche oder sonstige Fremdeinwirkung;
- c) Schäden durch unterlassene, verspätete oder unsachgemässe Wartung und Pflege entgegen der mitgelieferten Betriebsanleitung;
- d) Schäden durch eigenmächtige Veränderungen, den Anbau nicht freigegebener Teile, Software-Eingriffe (Tuning, Entfernen von Geschwindigkeits- oder Leistungsbegrenzungen, Manipulation von Steuergeräten) sowie durch Eingriffe nicht autorisierter Personen;
- e) Schäden durch eine fehlerhafte Endmontage durch den Kunden nach § 7;
- f) Schäden durch Witterungs- und Umwelteinflüsse, die über den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgehen — namentlich durch Hochdruckreiniger, dauerhafte Nässe-, Streusalz- oder Chemikalieneinwirkung ohne die in der Betriebsanleitung vorgesehene Pflege;
- g) gewerblicher oder vermietungsähnlicher Nutzung des Fahrzeugs, namentlich im Liefer-, Kurier- oder Verleihbetrieb;
- h) Mängeln, die der Kunde bei Vertragsschluss kannte oder die ihm ausdrücklich offengelegt wurden (Art. 200 OR).
Die Ausschlüsse nach lit. b bis g gelten für diejenigen Mängel, die auf den betreffenden Umstand zurückzuführen sind.
Beweislast: Der Kunde hat nachzuweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser im Zeitpunkt des Gefahrübergangs zumindest in seiner Ursache bereits angelegt war (Art. 8 ZGB). Das schweizerische Recht kennt insoweit keine Vermutung zugunsten des Käufers. Auf Verlangen von Star-Biker belegt der Kunde den bestimmungsgemässen Gebrauch sowie die Einhaltung der Wartungs- und Pflegevorgaben.
Akku und Batterien: Akkus unterliegen nutzungsbedingtem Verschleiss. Die allmähliche Abnahme der Speicherkapazität stellt keinen Mangel dar. Als Mangel gilt ausschliesslich, wenn die messbare Restkapazität eines fabrikneuen Akkus bei bestimmungsgemässer Nutzung, Ladung und Lagerung innert 24 Monaten ab Ablieferung und vor Erreichen von 500 vollständigen Ladezyklen unter 60 % der Nennkapazität fällt. Massgebend ist eine Messung durch Star-Biker oder eine von Star-Biker bezeichnete Fachstelle. Kein Mangel liegt vor bei Kapazitätsverlusten infolge Tiefentladung, Lagerung ausserhalb des in der Betriebsanleitung genannten Temperaturbereichs, Verwendung nicht freigegebener Ladegeräte oder Nichteinhaltung der Ladeempfehlungen.
Elektronische Komponenten: Bei Steuergeräten, Displays, Sensoren und weiteren elektronischen Komponenten gilt die Behebung durch Software-Update, Neukalibrierung oder Austausch der betroffenen Komponente als vollwertige Nachbesserung im Sinne von Absatz 5.
Zubehör: Wurde Zubehör zusammen mit einem Fahrzeug gekauft, beschränken sich Wandelung und Minderung auf den mangelhaften Gegenstand, sofern dieser ohne erhebliche Beeinträchtigung des Fahrzeugs davon trennbar ist (Art. 209 OR).
Diese Bestimmung schränkt die folgenden Rechte des Kunden nicht ein und geht ihnen nicht vor:
- a) Ansprüche wegen Mängeln, die Star-Biker arglistig verschwiegen hat (Art. 199 und Art. 203 OR);
- b) Ansprüche nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG), insbesondere bei Personenschäden; eine Beschränkung dieser Haftung wäre nach Art. 8 PrHG nichtig;
- c) Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
- d) Ansprüche aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR);
- e) die zweijährige Verjährungsfrist nach Art. 210 Abs. 1 OR, die gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten nach Art. 210 Abs. 4 OR nicht verkürzt werden darf.
Erweist sich eine Bestimmung dieses Paragraphen ganz oder teilweise als unwirksam, gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen nach Art. 197 ff. OR; die übrigen Bestimmungen bleiben gültig.
Verhältnis zur freiwilligen Garantie: Die Rechte aus Sachgewährleistung nach diesem Paragraphen und die Rechte aus der freiwilligen Star-Biker Garantie nach § 6 bestehen nebeneinander. Stützt sich der Kunde auf die Sachgewährleistung, gilt dieser Paragraph einschliesslich des Vorrangs der Nachbesserung nach Absatz 4; stützt er sich auf die Garantie, gilt § 6.
Was das für Sie bedeutet: Melden Sie uns einen Mangel, bringen wir die Sache zuerst in Ordnung — bei Ihnen vor Ort, über einen Servicepartner oder mit einem Ersatzteil. Bei berechtigter Rüge ist das für Sie kostenlos, einschliesslich Anfahrt und Transport.
Erst wenn zwei Reparaturversuche am gleichen Mangel scheitern, wir die Reparatur verweigern, die Frist verstreicht oder eine Reparatur nicht möglich ist, kommen Minderung oder Wandelung in Betracht. Bei nicht reparierbaren Mängeln entfällt diese Reihenfolge.
Ihre gesetzliche Frist von zwei Jahren verkürzt sich dadurch nicht: Während wir prüfen und reparieren, verzichten wir auf die Verjährungseinrede.
Star-Biker gewährt zusätzlich zur gesetzlichen Sachgewährleistung nach § 5 eine freiwillige Garantie von 24 Monaten ab Ablieferung auf Rahmen und Motor gegen Material- und Fabrikationsfehler. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung; ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Die Garantie ist nicht übertragbar und erlischt mit der Veräusserung des Fahrzeugs an einen Dritten.
Inhalt der Garantie: Innerhalb der Garantiefrist erhält der Kunde für Material- und Fabrikationsfehler an Rahmen und Motor:
- a) einen durchsetzbaren Anspruch auf Behebung, den das Kaufrecht nicht vorsieht;
- b) eine Beweiserleichterung: Der Kunde muss abweichend von § 5 Abs. 12 nicht nachweisen, dass die Ursache des Fehlers bereits im Zeitpunkt der Ablieferung vorlag;
- c) die Übernahme von Ersatzteil-, Arbeits-, Anfahrts- und Transportkosten.
Für Meldung, Mitwirkung, Fristen, Ort und Art der Behebung gelten § 5 Abs. 2, Abs. 3 sowie Abs. 5 bis 7 sinngemäss. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiefrist.
Anspruchsvoraussetzungen: Ein Anspruch aus dieser freiwilligen Garantie entsteht nur, wenn der Kunde bei der Geltendmachung unaufgefordert folgende Nachweise einreicht:
- a) den Sicherheits-Check nach § 7 Abs. 3 vor der ersten Inbetriebnahme, belegt durch Rechnung oder Bestätigung der ausführenden Fachwerkstatt;
- b) die Erstinspektion nach 500 km oder 6 Monaten — je nachdem, was zuerst eintritt — sowie die Einhaltung der weiteren in der Betriebsanleitung genannten Wartungsintervalle, jeweils belegt durch Rechnung, Serviceheft-Eintrag oder gleichwertigen Beleg.
Es handelt sich um Voraussetzungen für die Entstehung eines freiwillig eingeräumten Anspruchs, nicht um den Verlust gesetzlicher Rechte. Die gesetzliche Sachgewährleistung nach § 5 besteht unabhängig von diesen Nachweisen und wird durch sie in keiner Weise berührt. Star-Biker kann im Einzelfall auf einzelne Nachweise verzichten; daraus entsteht kein Anspruch für weitere Fälle.
Nicht von der Garantie erfasst sind: sämtliche in § 5 Abs. 11 genannten Sachverhalte, Kapazitätsverluste von Akkus nach § 5 Abs. 13, Schäden durch Software-Manipulation (Tuning, Entfernen von Begrenzungen), Schäden durch Tiefentladung infolge mangelnder Pflege, Unfall- und Sturzschäden sowie alle anderen Bauteile als Rahmen und Motor. Nicht erfasst sind ferner Folgeschäden, Nutzungsausfall, Kosten für Ersatz- oder Mietfahrzeuge und entgangener Gewinn.
Verhältnis zur gesetzlichen Sachgewährleistung: Diese freiwillige Garantie tritt neben die gesetzliche Sachgewährleistung nach § 5 und schränkt diese nicht ein. Umgekehrt erweitert die Garantie die gesetzlichen Rechte nicht über den in diesem Paragraphen umschriebenen Inhalt hinaus. Macht der Kunde Rechte aus Sachgewährleistung geltend, richtet sich das Verfahren ausschliesslich nach § 5, einschliesslich des dort geregelten Vorrangs der Nachbesserung. Die Voraussetzungen nach Absatz 3 gelten ausschliesslich für die Garantie.
Montagetutorials und der Ablauf des Sicherheits-Checks sind auf star-biker.ch/pages/montagetutorials verfügbar.
Teilmontierte Lieferung: Die Fahrzeuge werden teilmontiert geliefert. Die Endmontage — insbesondere Vorderrad, Lenker, Spiegel und Zubehörteile — erfolgt durch den Kunden gemäss der mitgelieferten Anleitung und den Montagetutorials auf star-biker.ch/pages/montagetutorials. Der Kunde trägt die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung. Star-Biker steht bei Rückfragen zur Montage kostenlos zur Verfügung.
Star-Biker liefert eine vollständige und verständliche Montage- und Betriebsanleitung in deutscher Sprache mit. Ist die Anleitung unvollständig, unverständlich oder fehlerhaft, trägt Star-Biker die Folgen einer daraus resultierenden Fehlmontage.
Sicherheits-Check: Star-Biker empfiehlt dringend, das Fahrzeug vor der ersten Inbetriebnahme durch eine qualifizierte Fachwerkstatt auf korrekte Montage und Verkehrssicherheit prüfen zu lassen. Der Sicherheits-Check ist Voraussetzung für die freiwillige Garantie nach § 6. Er ist keine Voraussetzung für die gesetzliche Sachgewährleistung nach § 5.
Folgen einer fehlerhaften Endmontage: Schäden und Mängel, die auf eine fehlerhafte Endmontage durch den Kunden zurückzuführen sind, fallen weder unter die Sachgewährleistung nach § 5 noch unter die Garantie nach § 6, und Star-Biker haftet dafür nicht. Vorbehalten bleiben Absatz 2 sowie die Haftung von Star-Biker für Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG).
Betrieb im Strassenverkehr: Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, das Fahrzeug nur im Rahmen der geltenden strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu betreiben. Dazu gehören insbesondere die zulässige Fahrzeugkategorie und Typengenehmigung, ein allfällig erforderlicher Führerausweis, die Einlösung und das Kontrollschild, die Haftpflichtversicherung sowie die Helmtragpflicht. Star-Biker weist auf der jeweiligen Produktseite auf die Fahrzeugkategorie und die daraus folgenden Anforderungen hin.
Wartung und Pflege: Der Kunde wartet und pflegt das Fahrzeug gemäss der mitgelieferten Betriebsanleitung. Bei Akkus beachtet er insbesondere die Vorgaben zu Ladegerät, Ladezyklen, Lagertemperatur und Lagerladestand sowie das Verbot der Tiefentladung.
Star-Biker haftet unbeschränkt für Schäden, die auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine Wegbedingung dieser Haftung wäre nach Art. 100 Abs. 1 OR nichtig.
Star-Biker haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, namentlich bei Tod, Körperverletzung und Gesundheitsschädigung, sowie für Ansprüche nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG). Vereinbarungen, welche die Haftung nach dem PrHG gegenüber der geschädigten Person beschränken oder wegbedingen, sind nach Art. 8 PrHG nichtig.
Leichte Fahrlässigkeit: Für Sach- und Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit wird jede Haftung von Star-Biker im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Absatz 1 und Absatz 2 bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Ausgeschlossene Schadensarten: Soweit die Haftung nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 zwingend besteht, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Kosten für Ersatz- oder Mietfahrzeuge sowie entgangene Freizeit oder Ferienfreude ausgeschlossen.
Hilfspersonen: Die Haftung für Hilfspersonen richtet sich nach Art. 101 OR. Für leicht fahrlässiges Verhalten von Hilfspersonen wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen; ausgenommen sind Personenschäden sowie Ansprüche nach Absatz 1 und Absatz 2.
Schadenersatz aus Sachgewährleistung: Der nach Art. 208 Abs. 2 OR verschuldensunabhängig geschuldete Ersatz des unmittelbaren Schadens wird auf den Betrag des Kaufpreises des betroffenen Vertrags beschränkt. Weitergehender Schaden wird nur bei Verschulden von Star-Biker und nur im Rahmen dieses Paragraphen ersetzt (Art. 208 Abs. 3 OR).
Software-Manipulation: Verändert der Kunde oder ein Dritter die Fahrzeugsoftware oder entfernt er Geschwindigkeits- oder Leistungsbegrenzungen (Tuning, Drosselentfernung, Manipulation von Steuergeräten), kann dies zum Erlöschen der Betriebsbewilligung, zum Wegfall des Versicherungsschutzes sowie zu verwaltungs- und strafrechtlichen Folgen führen. Star-Biker haftet nicht für Schäden, die auf solche Eingriffe zurückzuführen sind; ebenso entfallen für dadurch verursachte Mängel die Sachgewährleistung nach § 5 und die Garantie nach § 6. Absatz 1 und Absatz 2 bleiben vorbehalten.
Mitverschulden: Hat der Kunde den Schaden mitverursacht oder mitverschuldet — insbesondere durch Verletzung der Pflichten nach § 7 —, wird der Ersatz nach Art. 44 OR entsprechend herabgesetzt oder entfällt.
Der Kaufpreis wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig. Die verfügbaren Zahlungsarten (unter anderem Kreditkarte, TWINT, PostFinance, PayPal, Klarna Ratenkauf, Kauf auf Rechnung) werden im Bestellprozess ausgewiesen. Star-Biker behält sich vor, im Einzelfall einzelne Zahlungsarten nicht anzubieten. Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Ratenkauf, Rechnungskauf oder vergleichbaren Finanzierungen über einen Zahlungsdienstleister gelten zusätzlich dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Star-Biker ist nicht Partei dieses Kredit- oder Zahlungsverhältnisses und übernimmt daraus keine Verpflichtungen.
Verzug: Kommt der Kunde nach Mahnung oder nach Ablauf eines ausdrücklich vereinbarten Verfalltags in Verzug (Art. 102 OR), schuldet er einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR). Für die zweite und jede weitere Mahnung schuldet der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–. Die Kosten einer notwendigen und angemessenen Inkassobemühung sowie die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten.
Rücktritt: Bleibt die Zahlung auch nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist aus, kann Star-Biker nach Art. 107 OR vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug anderweitig verkaufen. Bereits geleistete Zahlungen werden innert fünf Arbeitstagen zurückerstattet, unter Vorbehalt der Verrechnung nach Absatz 5.
Pauschalierte Entschädigung: Tritt Star-Biker nach Absatz 4 zurück, schuldet der Kunde eine pauschalierte Entschädigung von 15 % des Kaufpreises für Bereitstellung, Lagerung, Wiedereinlagerung und Wiederverkaufsaufwand. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Star-Biker bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Art. 163 Abs. 3 OR bleibt vorbehalten.
Verrechnung: Der Kunde kann eigene Forderungen mit Forderungen von Star-Biker nur verrechnen, wenn diese von Star-Biker anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschliesslich aller Nebenkosten, Zinsen und Gebühren Eigentum von Star-Biker.
Registereintrag: Der Eigentumsvorbehalt wird nach Art. 715 ZGB nur wirksam, wenn er im Eigentumsvorbehaltsregister des Betreibungsamts am jeweiligen Wohnsitz des Kunden eingetragen ist. Star-Biker ist berechtigt, die Eintragung auf eigene Kosten vornehmen zu lassen; der Kunde wirkt daran mit, unterzeichnet die erforderlichen Erklärungen und teilt Star-Biker einen Wohnsitzwechsel während der Dauer des Eigentumsvorbehalts unverzüglich mit.
Rücknahme: Bei Zahlungsverzug kann Star-Biker nach unbenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückverlangen. Die Rücknahme erfolgt nach Massgabe von Art. 716 ZGB: Star-Biker vergütet die bereits geleisteten Zahlungen zurück, unter Abzug eines angemessenen Mietzinses und einer Entschädigung für die Abnützung.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen noch ohne Zustimmung von Star-Biker weiterveräussern oder ins Ausland verbringen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Er hält die Ware sorgfältig instand, versichert sie gegen Diebstahl, Feuer und Beschädigung und informiert Star-Biker unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter.
Lieferzeiten werden auf der Produktseite und im Bestellprozess angegeben. Sie sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindliches Lieferdatum in Textform vereinbart wurde.
Gerät Star-Biker mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist gemäss Art. 107 OR vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückverlangen. Schadenersatzansprüche richten sich ausschliesslich nach § 8.
Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt und vergleichbare, von Star-Biker nicht zu vertretende Umstände — namentlich Naturereignisse, Streiks, behördliche Massnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transport- und Zollstörungen sowie Produktionsausfälle bei Herstellern oder Zulieferern — verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als 90 Kalendertage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Nichtverfügbarkeit: Ist ein bestelltes Fahrzeug nach Vertragsschluss dauerhaft nicht lieferbar, weil der Vorlieferant Star-Biker seinerseits nicht beliefert, obwohl Star-Biker ein deckungsgleiches Beschaffungsgeschäft abgeschlossen hat, und trifft Star-Biker daran kein Verschulden, so kann Star-Biker vom Vertrag zurücktreten. Star-Biker informiert den Kunden unverzüglich, bietet ihm — soweit verfügbar — ein gleichwertiges Alternativfahrzeug an und erstattet bereits geleistete Zahlungen innert fünf Arbeitstagen vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit Star-Biker die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und ihm daraus keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Star-Biker bearbeitet Personendaten nach Massgabe des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV). Einzelheiten zu Zweck, Umfang, Aufbewahrung und den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung unter star-biker.ch/pages/datenschutzerklaerung.
Zur Abwicklung von Zahlungen und Finanzierungen werden die erforderlichen Daten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister übermittelt (z. B. Klarna, PostFinance, TWINT, Stripe, PayPal), soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Diese Dienstleister können eigene Bonitätsprüfungen durchführen.
Zur Abwicklung der Lieferung sowie einer allfälligen Mängelbehebung nach § 5 werden die erforderlichen Daten an das beauftragte Speditionsunternehmen und an die beigezogene Servicepartner-Werkstatt weitergegeben.
Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird wegbedungen. Da sich das Angebot ausschliesslich an Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein richtet, ergibt sich die Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts bereits aus Art. 120 IPRG.
Gerichtsstand: Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Klagen aus Konsumentenverträgen ist nach Art. 32 ZPO das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig; für Klagen von Star-Biker gegen den Kunden ausschliesslich das Gericht am Wohnsitz des Kunden. Auf diesen Gerichtsstand kann der Kunde nach Art. 35 Abs. 1 ZPO nicht zum Voraus verzichten. Handelt es sich nicht um einen Konsumentenvertrag im Sinne von Art. 32 Abs. 2 ZPO, ist ausschliesslicher Gerichtsstand CH-5210 Windisch.
Direkter Kontakt zuerst: Star-Biker bittet den Kunden, sich bei Unstimmigkeiten zunächst direkt an info@star-biker.ch zu wenden. Star-Biker beantwortet solche Meldungen innert fünf Arbeitstagen und sucht eine einvernehmliche Lösung.
Schlichtungsverfahren: Vor der Einreichung einer Klage ist nach Art. 197 ff. ZPO in der Regel ein Schlichtungsversuch bei der zuständigen Schlichtungsbehörde (Friedensrichteramt) am Gerichtsstand durchzuführen.
Private Ombudsstellen: Eine staatliche Schlichtungsstelle des Bundes für Streitigkeiten aus dem Online-Handel besteht in der Schweiz nicht. Eine Pflicht von Star-Biker zur Teilnahme an einem privaten Schlichtungs- oder Ombudsverfahren besteht nicht.
Übergangsregelung — Geltung nur für künftige Verträge: Diese AGB in der Fassung vom Oktober 2025 gelten ausschliesslich für Kaufverträge, die ab diesem Datum abgeschlossen werden. Für Kaufverträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gilt weiterhin und ausschliesslich diejenige Fassung der AGB, die im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig war. Diese Fassung ändert bereits abgeschlossene Kaufverträge nicht und wirkt nicht auf sie zurück.
Künftige Änderungen: Star-Biker kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für künftige Vertragsabschlüsse ändern. Massgebend ist stets diejenige Fassung, die im Zeitpunkt der Bestellung auf star-biker.ch veröffentlicht ist und welcher der Kunde im Bestellprozess nach § 1 Abs. 5 zugestimmt hat. Frühere Fassungen werden archiviert und dem Kunden auf Anfrage in Textform zugestellt.
Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Art. 20 Abs. 2 OR). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Textform: Wo diese AGB Textform verlangen, genügt eine Erklärung per E-Mail oder über das Kontaktformular auf star-biker.ch, sofern die Person des Erklärenden erkennbar ist.
Übertragung: Star-Biker kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein Konzern- oder Nachfolgeunternehmen übertragen. Der Kunde kann seine Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von Star-Biker auf Dritte übertragen.