Rechtliche Bestimmungen für E-Roller und E-Chopper (25 km/h) in der Schweiz
Elektrische Roller und sogenannte E-Chopper werden immer beliebter – sowohl bei Jugendlichen als auch bei Senioren. Sie bieten eine einfache Fortbewegung ohne Muskelkraft und (ab einem gewissen Alter) sogar ohne Führerausweis. Doch Fahrzeuge gelten für diese klaren Regeln. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Schweizer Rechtslage (Deutschschweiz) für E-Roller und E-Chopper mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Die Informationen basieren auf offiziellen Quellen (ASTRA, BFU, Polizei) und sind verständlich aufbereitet – ideal auch für Senioren oder Jugendliche, die prüfen möchten, ob sie führerausweisfrei fahren dürfen.
Führerausweis: Benötigt man einen Führerschein?
Für E-Roller und E-Chopper bis 25 km/h gilt kein Führerausweis-Pflicht ab 16 Jahren. Das heißt, Personen ab 16 Jahren dürfen solche Fahrzeuge ohne Führerschein legal fahren. Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren dürfen jedoch nur mit einem Mofa-Führerausweis der Kategorie M fahren. Dieses sogenannte Töffli-Ausweis kann ab 14 Jahren erworben werden. Unter 14 Jahren ist das Fahren eines solchen E-Rollers/E-Choppers verboten – Kinder dürfen auch gar nicht am Straßenverkehr mit diesen Fahrzeugen teilnehmen.
Empfehlung: Gerade für Senioren, die keinen Führerschein (mehr), besitzen sind 25-km/hE-Fahrzeuge interessant, da sie führerausweisfrei genutzt werden können. Dennoch sollte man sicherstellen, dass man körperlich in der Lage ist, das Gefährt zu beherrschen, und ggf. Zunächst auf verkehrsarmen Flächen üben.
Fahrzeugausweis und Zulassung: Ist eine Anmeldung erforderlich?
Nein. E-Roller und E-Chopper mit maximal 25 km/h gelten als Leicht-Motorräder und sind von der Zulassungspflicht befreit. Man muss solche Fahrzeuge nicht beim Straßenverkehrsamt anmelden. Es werden kein Fahrzeugausweis und kein Kontrollschild (Nummernschild oder Mofa-Vignette) benötigt. Sie dürfen ohne behördliche Registrierung auf öffentlichen Straßen betrieben werden – vorausgesetzt natürlich, sie erfüllen die technischen Vorschriften (dazu später mehr).
Diese Regelung vereinfacht die Inbetriebnahme erheblich: Nach dem Kauf können Sie den E-Roller/E-Chopper direkt in Betrieb nehmen, ohne den Weg zur Behörde. Dennoch bleibt der Fahrer dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Bremsen, Beleuchtung etc.), da keine behördliche Kontrolle im Voraus erfolgt.
Versicherung: Braucht es eine Versicherungsplakette?
Nein, eine spezielle Versicherungsplakette ist nicht erforderlich. Anders als frühere Mofas benötigen 25-km/hE-Roller heute keine separate Kfz-Haftpflichtversicherung und keine Mofa-Vignette. Eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Übliche Schäden, die Sie Dritten zufügen, sind in der Regel über Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie sollten außerdem sicherstellen, dass Sie über eine Privathaftpflicht verfügen – diese springt normalerweise ein, falls Sie mit dem E-Scooter einen Unfall verursachen.
Hinweis: Trotz fehlender Versicherungspflicht wird dringend empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben und die Deckung zu prüfen. Diese kommt im Schadensfall für Personen- oder Sachschäden auf. Fahren ohne eine solche Absicherung wäre fahrlässig. Eine eigene Unfallversicherung ist ebenfalls sinnvoll, da bei einem Sturz die eigenen Verletzungen sonst nicht abgedeckt sind.
Mindestalter: Ab welchem Alter darf man fahren?
Das Mindestalter für E-Roller/E-Chopper bis 25 km/h liegt bei 14 Jahren. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen ein solches Fahrzeug lenken, jedoch – wie oben erwähnt – nur mit dem Führerausweis der Kategorie M (bis zum 16. Geburtstag). Ab 16 Jahren ist kein Ausweis nötig, sodass 16- und 17-Jährige sowie Erwachsene frei fahren dürfen.
Wichtig: Unter 14 Jahren ist das Fahren verboten. Eltern sollten dies unbedingt beachten – auch auf privatem Gelände können Unfälle passieren und rechtliche Probleme auftreten, wenn Kinder unerlaubt fahren. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kinder unter 14 Jahren weder E-Trottinette noch E-Scooter im Straßenverkehr führen dürfen.
Für Senioren gibt es nach oben keine Altersbeschränkung. Solange man gesundheitlich und körperlich fähig ist, das Fahrzeug sicher zu bedienen, darf man im hohen Alter einen E-Roller nutzen. Ein Sehtest oder ein medizinischer Check ist hierfür nicht vorgeschrieben, wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen, insbesondere wenn man unsicher ist.
Fahrzeugkategorie: Wie werden E-Roller/E-Chopper klassifiziert?
Rechtlich zählen E-Roller und E-Chopper mit bis zu 25 km/h zur Kategorie „Leicht-Motorfahrrad“. Sie werden auch den Mofas gleichgestellt – analog den langsamen E-Bikes. Konkret sind das Motorfahrräder mit elektrischem Antrieb bis höchstens 25 km/h und maximal 2,0 kW Leistung.
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E-Trottinette (Elektro-Scooter ohne Sitz): fällt ebenfalls in diese Kategorie, allerdings wirkt ihr Motor gesetzlich nur bis 20 km/h. Sie haben keinen Sitzplatz und dürfen nur stehend gefahren werden.
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E-Roller / E-Chopper (mit Sitz): fahrzeugähnlicher Roller im Vespa- oder Chopper-Stil. Sie gehören ebenfalls zu den Leicht-Motorrädern, dürfen aber bis 25 km/h schnell fahren.
Beiden gemeinsam ist, dass sie nur für eine Person vorgesehen sind. Das Mitführen eines Beifahrers war bisher generell nicht erlaubt. Neue Regel ab 1. Juli 2025: Hat ein E-Roller z. B. einen zweiten Sitzplatz, dürfen neu zwei Personen mitfahren, und zwar bis 25 km/h. Dieses Zugeständnis gilt nur für Fahrzeuge mit Sitz (E-Chopper, E-Roller); Elektro-Trottinette ohne Sitz bleiben Einpersonen-Fahrzeuge. Beachten Sie aber: Fahrer unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich keine Personen mitnehmen – auch keine Kinder. Wer über 16 Jahre alt ist und ein entsprechend zugelassenes Modell mit zwei Sitzplätzen besitzt, darf nun eine zweite Person befördern.
Ausstattungsvorschriften: Als Leicht-Motorräder müssen E-Roller/E-Chopper bestimmte technische Anforderungen erfüllen, die an Fahrräder angelehnt sind. Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei unabhängige Bremsen, eine helltönende Glocke oder Hupe, sowie Licht vorne (weiß) und hinten (rot) – dauerhaft leuchtend, keine Blinklichter. Auch Rückstrahler sind erforderlich (weiß vorne, rot hinten) für die Sichtbarkeit bei Nacht. Diese Fahrzeuge benötigen keine Typengenehmigung durch das ASTRA, dh sie müssen nicht individuell geprüft werden, solange der Hersteller sicherstellt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Viele Import-Modelle haben ein EU-Konformitätszertifikat (COC); Achten Sie beim Kauf darauf, dass das Fahrzeug den Schweizer Vorgaben entspricht.
Helmpflicht: Muss man einen Helm tragen?
Nein, es besteht keine gesetzliche Helmpflicht für E-Roller und E-Chopper bis 25 km/h. Anders als bei schnellen E-Bikes (über 25 km/h) oder Motorrädern schreibt das Gesetz hier keinen Sturzhelm vor. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen – gerade weil diese Fahrzeuge leise und flott unterwegs sind. Ein Velohelm kann bei Stürzen schwere Kopfverletzungen verhindern und sollte daher selbstverständlich sein, auch wenn keine Polizeikontrolle danach fragt.
Für Jugendliche ist ein Helm genauso empfehlenswert wie für Senioren: Die Reaktionszeit und das Balancegefühl können variieren, und ein Helm bietet zusätzlichen Schutz. Einige Schweizer Nachbarländer haben bereits Helmpflichten (z. B. Frankreich allgemein, Italien unter 18 Jahren). In der Schweiz vertraut man (noch) auf die Eigenverantwortung – nutzen Sie diese und schützen Sie sich.
Hinweis: Neben dem Helm sollte der Fahrer auch auf gute Sichtbarkeit achten – viele Unfälle passieren, weil E-Scooter übersehen werden. Tragen Sie nach Möglichkeit helle Kleidung oder reflektierende Elemente, vor allem bei Dämmerung und Nacht.
Weiteres: Wo darf man fahren?
E-Roller und E-Trottinette dürfen nur dort fahren, wo auch Velos fahren dürfen. Das heißt im Klartext: auf der Straße oder Radwegen, nicht auf dem Trottoir (Bürgersteig) oder in Fußgängerzonen (außer es ist per Zusatztafel ausdrücklich erlaubt). Die Verkehrsregeln entsprechen denen für Fahrräder: Man muss Vorfahrtsregeln beachten, darf Einbahnstraßen mit «ausgenommenem Fahrrad» nutzen, etc. Bei vorhandenem Radweg ist dieser zu benützen. Fahrten zu zweit auf einem E-Trotti (Stehroller) sind verboten, ebenso Anhänger ziehen (ausgenommen spezielle Kinderanhänger an E-Bikes) – diese Fahrzeuge sind einplätzig konzipiert. Achten Sie auf lokale Vorschriften und temporäre Verbote, z. B. können bestimmte Städte bestimmte Zonen für E-Scooter sperren.