Kategorie A1 mit B – Infos & Hilfe
125er E-Chopper und E-Roller fahren
mit Autoführerausweis Kat. B
In der Schweiz kannst du mit dem Autoführerausweis die Kategorie A1 erweitern – je nach Ausstellungsdatum sogar ohne Schulung. Hier erfährst du, welcher Weg für dich gilt.
Zwei Wege – je nach Führerausweis-Datum
Direkt losfahren – ohne Schulung
Du darfst Fahrzeuge der Kategorie A1 sofort fahren – ohne praktische Grundschulung, ohne Prüfung. Die Berechtigung ist automatisch in deinem Führerausweis enthalten.
Mit PGS zur A1-Berechtigung
Du absolvierst die praktische Grundschulung (PGS) – 12 Stunden, aufgeteilt in 3 Kursteile. Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich.
Die praktische Grundschulung (PGS) im Detail
Drei Module, drei Tage – strukturiert aufgebaut von den Grundlagen bis zu praxisnahen Fahrsituationen. Keine Prüfung am Ende.
Schon vor der Schulung fahren – das ist erlaubt
Sobald du deinen Lernfahrausweis der Kategorie A1 erhalten hast, darfst du bereits mit deinem 125er E-Chopper losfahren – ganz legal. Du hast ab Ausstellung 4 Monate Zeit, die PGS abzuschliessen. Danach wird dein Ausweis automatisch um 12 Monate verlängert.
In 4 Schritten zum 125er
Vom Autoführerausweis zum E-Chopper – so einfach geht's.
Beim kantonalen Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis A1 beantragen. Wir helfen dir auf Wunsch bei der Anmeldung.
Ab Ausstellung darfst du sofort mit deinem 125er E-Roller oder E-Chopper unterwegs sein.
12 Stunden in 3 Kursteilen – innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises.
Lernfahrausweis wird automatisch um 12 Monate verlängert. Die PGS ist unbefristet gültig.
Diese Fahrzeuge darfst du mit A1 fahren
Alle Star-Biker Modelle mit max. 11 kW und 125 cm³ – mit COC-Dokument und Schweizer Strassenzulassung.
Chopper M1PS Knight
Markantes Chopper-Design, Samsung-Akku, bis 130 km Reichweite.
Zum Modell →Bobber M8S Custom
Klassischer Bobber-Style, stabiles Fahrwerk, kräftiger Motor.
Zum Modell →Alle 125er Modelle
Shelwy Italian PRO, Sunra Robo S, Horwin und weitere.
Alle ansehen →Unser Komplettangebot für die A1-Erweiterung
Du willst direkt durchstarten – ohne Papierkram? Wir übernehmen die komplette Organisation.
Lernfahrausweis-Anmeldung
Wir übernehmen die Abwicklung beim Strassenverkehrsamt – korrekt, schnell und stressfrei.
Fahrschul-Organisation
Wir finden eine passende Fahrschule in deiner Nähe und buchen deine PGS-Termine.
Infomaterial & Checklisten
Übersichtlich aufbereitet, damit du jederzeit den Überblick behältst.
Persönliche Beratung
Bei allen Fragen zu Versicherung, Schutzausrüstung oder Fahrzeugwahl stehen wir dir zur Seite.
Häufige Fragen zur A1-Erweiterung
Nein – weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung. Wenn du Kat. B nach dem 1. April 2003 erworben hast, absolvierst du die praktische Grundschulung (PGS) – 12 Stunden, aufgeteilt in 3 Kursteile. Wer Kat. B vor diesem Datum hat, braucht gar keine Schulung.
Die Kosten liegen je nach Fahrschule und Region zwischen CHF 600 und CHF 900 für die 12 Stunden. Dazu kommen die Gebühren für den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt.
Ja – sobald du den Lernfahrausweis A1 hast, darfst du sofort mit deinem 125er losfahren. Du hast ab Ausstellung 4 Monate Zeit, die PGS abzuschliessen.
Ja – die Kategorie A1 ist international anerkannt. Anders als die deutsche B196-Erweiterung gilt sie auch im EU-Ausland. Informiere dich vor einer Reise dennoch über die genauen Vorschriften im jeweiligen Land.
Du kannst mit deinem eigenen verkehrs- und betriebssicheren 125er teilnehmen. Falls du noch keines hast, bieten viele Fahrschulen Mietfahrzeuge an – oder du kaufst vorher ein Modell bei uns und nutzt den Lernfahrausweis zum Fahren.
Helm (obligatorisch), Handschuhe, Motorradjacke, lange Hose und feste, knöchelhohe Schuhe. Die Schutzausrüstung wird vor Kursbeginn geprüft.
Seit 2021 ist die praktische Grundschulung unbefristet gültig. Nach Abschluss verlängert sich dein Lernfahrausweis automatisch um 12 Monate.
Ja – mit unserem Rundum-Service übernehmen wir die Anmeldung zum Lernfahrausweis, finden eine Fahrschule in deiner Nähe und koordinieren deine PGS-Termine. Kontaktiere uns einfach.
A1-Erweiterung Schweiz: 125er E-Chopper mit Autoführerausweis fahren
In der Schweiz können Autofahrer mit dem Führerausweis Kat. B die Berechtigung für die Kategorie A1 erwerben – und damit E-Roller und E-Chopper bis 125 cm³ und 11 kW fahren. Je nach Ausstellungsdatum gibt es zwei Wege.
Kat. B vor dem 1. April 2003: Keine Schulung nötig
Wer den Autoführerausweis vor dem 1. April 2003 erworben hat, darf Fahrzeuge der Kategorie A1 ohne zusätzliche Ausbildung oder Prüfung fahren. Die Berechtigung ist automatisch enthalten.
Kat. B nach dem 1. April 2003: PGS erforderlich
Autofahrer mit Kat. B nach dem 1. April 2003 absolvieren die praktische Grundschulung (PGS) – 12 Stunden, aufgeteilt in 3 Kursteile à 4 Stunden, an drei verschiedenen Tagen. Keine Prüfung erforderlich. Kosten: ca. CHF 600–900.
Lernfahrausweis: Sofort fahren
Besonders praktisch: Mit dem Lernfahrausweis A1 darfst du bereits vor Abschluss der PGS mit deinem 125er losfahren. Du hast 4 Monate Zeit, die Schulung abzuschliessen. Danach wird der Ausweis um 12 Monate verlängert.
International gültig
Anders als die deutsche B196-Erweiterung ist die Schweizer Kategorie A1 international anerkannt. Du darfst auch im EU-Ausland mit deinem 125er unterwegs sein.
Star-Biker: Rundum-Service
Wir unterstützen dich bei der Lernfahrausweis-Anmeldung, finden eine Fahrschule in deiner Nähe und koordinieren deine PGS-Termine – kostenlos, wenn du ein 125er-Modell bei uns kaufst. Alle Fahrzeuge werden mit COC-Dokument geliefert und sind in der Schweiz beim Strassenverkehrsamt direkt einlösbar.
Bereit für deinen 125er
E-Chopper?
Wir beraten dich zur A1-Erweiterung, helfen bei der Fahrschulsuche und finden das passende Modell für dich.