Kategorie A1 mit B – Infos & Hilfe

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125er E-Chopper und E-Roller fahren
mit Autoführerausweis Kat. B

In der Schweiz kannst du mit dem Autoführerausweis die Kategorie A1 erweitern – je nach Ausstellungsdatum sogar ohne Schulung. Hier erfährst du, welcher Weg für dich gilt.

Wer darf was?

Zwei Wege – je nach Führerausweis-Datum

Kat. B vor dem 1. April 2003

Direkt losfahren – ohne Schulung

Du darfst Fahrzeuge der Kategorie A1 sofort fahren – ohne praktische Grundschulung, ohne Prüfung. Die Berechtigung ist automatisch in deinem Führerausweis enthalten.

Keine Schulung nötig
Kat. B nach dem 1. April 2003

Mit PGS zur A1-Berechtigung

Du absolvierst die praktische Grundschulung (PGS) – 12 Stunden, aufgeteilt in 3 Kursteile. Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich.

12 Std. Schulung

Die praktische Grundschulung (PGS) im Detail

Drei Module, drei Tage – strukturiert aufgebaut von den Grundlagen bis zu praxisnahen Fahrsituationen. Keine Prüfung am Ende.

Kursteil 1
Grundlagen und Fahrzeugbedienung
4 Stunden · eigener Tag
Kursteil 2
Fahrpraxis und Manöver
4 Stunden · eigener Tag
Kursteil 3
Verkehr und Praxissituationen
4 Stunden · eigener Tag

Schon vor der Schulung fahren – das ist erlaubt

Sobald du deinen Lernfahrausweis der Kategorie A1 erhalten hast, darfst du bereits mit deinem 125er E-Chopper losfahren – ganz legal. Du hast ab Ausstellung 4 Monate Zeit, die PGS abzuschliessen. Danach wird dein Ausweis automatisch um 12 Monate verlängert.

Ablauf

In 4 Schritten zum 125er

Vom Autoführerausweis zum E-Chopper – so einfach geht's.

1
Lernfahrausweis beantragen

Beim kantonalen Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis A1 beantragen. Wir helfen dir auf Wunsch bei der Anmeldung.

2
Losfahren

Ab Ausstellung darfst du sofort mit deinem 125er E-Roller oder E-Chopper unterwegs sein.

3
PGS absolvieren

12 Stunden in 3 Kursteilen – innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises.

4
Fertig

Lernfahrausweis wird automatisch um 12 Monate verlängert. Die PGS ist unbefristet gültig.

Rundum-Service

Unser Komplettangebot für die A1-Erweiterung

Du willst direkt durchstarten – ohne Papierkram? Wir übernehmen die komplette Organisation.

Lernfahrausweis-Anmeldung

Wir übernehmen die Abwicklung beim Strassenverkehrsamt – korrekt, schnell und stressfrei.

Fahrschul-Organisation

Wir finden eine passende Fahrschule in deiner Nähe und buchen deine PGS-Termine.

Infomaterial & Checklisten

Übersichtlich aufbereitet, damit du jederzeit den Überblick behältst.

Persönliche Beratung

Bei allen Fragen zu Versicherung, Schutzausrüstung oder Fahrzeugwahl stehen wir dir zur Seite.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur A1-Erweiterung

Nein – weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung. Wenn du Kat. B nach dem 1. April 2003 erworben hast, absolvierst du die praktische Grundschulung (PGS) – 12 Stunden, aufgeteilt in 3 Kursteile. Wer Kat. B vor diesem Datum hat, braucht gar keine Schulung.

Die Kosten liegen je nach Fahrschule und Region zwischen CHF 600 und CHF 900 für die 12 Stunden. Dazu kommen die Gebühren für den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt.

Ja – sobald du den Lernfahrausweis A1 hast, darfst du sofort mit deinem 125er losfahren. Du hast ab Ausstellung 4 Monate Zeit, die PGS abzuschliessen.

Ja – die Kategorie A1 ist international anerkannt. Anders als die deutsche B196-Erweiterung gilt sie auch im EU-Ausland. Informiere dich vor einer Reise dennoch über die genauen Vorschriften im jeweiligen Land.

Du kannst mit deinem eigenen verkehrs- und betriebssicheren 125er teilnehmen. Falls du noch keines hast, bieten viele Fahrschulen Mietfahrzeuge an – oder du kaufst vorher ein Modell bei uns und nutzt den Lernfahrausweis zum Fahren.

Helm (obligatorisch), Handschuhe, Motorradjacke, lange Hose und feste, knöchelhohe Schuhe. Die Schutzausrüstung wird vor Kursbeginn geprüft.

Seit 2021 ist die praktische Grundschulung unbefristet gültig. Nach Abschluss verlängert sich dein Lernfahrausweis automatisch um 12 Monate.

Ja – mit unserem Rundum-Service übernehmen wir die Anmeldung zum Lernfahrausweis, finden eine Fahrschule in deiner Nähe und koordinieren deine PGS-Termine. Kontaktiere uns einfach.

A1-Erweiterung Schweiz: 125er E-Chopper mit Autoführerausweis fahren

In der Schweiz können Autofahrer mit dem Führerausweis Kat. B die Berechtigung für die Kategorie A1 erwerben – und damit E-Roller und E-Chopper bis 125 cm³ und 11 kW fahren. Je nach Ausstellungsdatum gibt es zwei Wege.

Kat. B vor dem 1. April 2003: Keine Schulung nötig

Wer den Autoführerausweis vor dem 1. April 2003 erworben hat, darf Fahrzeuge der Kategorie A1 ohne zusätzliche Ausbildung oder Prüfung fahren. Die Berechtigung ist automatisch enthalten.

Kat. B nach dem 1. April 2003: PGS erforderlich

Autofahrer mit Kat. B nach dem 1. April 2003 absolvieren die praktische Grundschulung (PGS) – 12 Stunden, aufgeteilt in 3 Kursteile à 4 Stunden, an drei verschiedenen Tagen. Keine Prüfung erforderlich. Kosten: ca. CHF 600–900.

Lernfahrausweis: Sofort fahren

Besonders praktisch: Mit dem Lernfahrausweis A1 darfst du bereits vor Abschluss der PGS mit deinem 125er losfahren. Du hast 4 Monate Zeit, die Schulung abzuschliessen. Danach wird der Ausweis um 12 Monate verlängert.

International gültig

Anders als die deutsche B196-Erweiterung ist die Schweizer Kategorie A1 international anerkannt. Du darfst auch im EU-Ausland mit deinem 125er unterwegs sein.

Star-Biker: Rundum-Service

Wir unterstützen dich bei der Lernfahrausweis-Anmeldung, finden eine Fahrschule in deiner Nähe und koordinieren deine PGS-Termine – kostenlos, wenn du ein 125er-Modell bei uns kaufst. Alle Fahrzeuge werden mit COC-Dokument geliefert und sind in der Schweiz beim Strassenverkehrsamt direkt einlösbar.

Bereit für deinen 125er
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Wir beraten dich zur A1-Erweiterung, helfen bei der Fahrschulsuche und finden das passende Modell für dich.

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