E-Chopper in der Schweiz einlösen: MFK-Zulassung für 85‑km/h-Modelle
E-Chopper in der Schweiz einlösen:
MFK-Zulassung für 85‑km/h-Modelle
Vom gestempelten Formular 13.20A über die Selbstabnahme statt MFK bis zum weissen Kontrollschild — so löst du deinen Star-Biker Chopper M1PS Knight oder Bobber M8S Custom beim kantonalen Strassenverkehrsamt ein.

85‑km/h-Modelle wie der Star-Biker Bobber M8S Custom und der Chopper M1PS Knight gelten in der Schweiz rechtlich als Leichtmotorräder und werden beim kantonalen Strassenverkehrsamt immatrikuliert. Sie erhalten ein weisses Motorrad-Kontrollschild — die Zulassung ist dank EU-Typgenehmigung und gestempeltem Formular 13.20A aber weit unkomplizierter, als viele denken.
Der grosse Vorteil: Bei fabrikneuen Fahrzeugen entfällt die physische Vorführung zur Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vollständig — dank des vereinfachten Selbstabnahmeverfahrens. Wie das funktioniert und welche Unterlagen du brauchst, liest du hier.
- Warum das Formular 13.20A dein zentrales Dokument ist
- Wieso keine physische MFK nötig ist (Selbstabnahme)
- Alle Unterlagen für die Einlösung — auf einen Blick
- Kantonale Motorfahrzeugsteuer: in vielen Kantonen CHF 0
- Der Weg zur Kategorie A1 — auch für Autofahrer
125er-Klasse: Was die Einstufung bedeutet
Beide 85‑km/h-Modelle von Star-Biker sind als Leichtmotorräder (bis 11 kW, Kat. A1) europäisch typengeprüft. Die technischen Daten sind über die EU-Typgenehmigung im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) bereits als eDatenblatt hinterlegt — die Grundlage dafür, dass die Zulassung zur reinen Formsache wird.
| Technische Eigenschaft | Chopper M1PS Knight | Bobber M8S Custom |
|---|---|---|
| Fahrzeugklasse | Leichtmotorrad (Kat. A1) | Leichtmotorrad (Kat. A1) |
| Spannung / System | 72V Hochvolt-System | 72V Hochvolt-System |
| Akku | Samsung SDI 40 Ah (~5 kWh) | Samsung 35 Ah Premium |
| Antrieb | Bürstenloser Radnabenmotor | Bürstenloser Radnabenmotor |
| Drehmoment | 160 Nm | 160 Nm |
| Höchstgeschwindigkeit | 85 km/h (elektronisch) | 85 km/h (elektronisch) |
| Reichweite | bis 130 km | bis 120 km |
| Gewicht (fahrfertig) | ca. 105 kg | ca. 85 kg |
| Bremsen | Hydraulische Scheiben vorn/hinten | Hydraulische Scheiben vorn/hinten |
Formular 13.20A und Selbstabnahme: keine MFK nötig
Das zentrale Dokument jeder Schweizer Fahrzeugzulassung ist der chamoisfarbene Prüfungsbericht Formular 13.20A. Er identifiziert das Fahrzeug eindeutig und belegt gegenüber dem Strassenverkehrsamt die Einhaltung aller technischen und zollrechtlichen Vorschriften. Star-Biker liefert jedes Fahrzeug bereits mit dem gestempelten Formular aus — für dich entsteht kein bürokratischer Aufwand beim Zoll.
- Identifikation: Eindeutiger Nachweis des Fahrzeugs gegenüber dem kantonalen Strassenverkehrsamt.
- Verzollung (Feld 94): Der Stempel des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) belegt die bezahlten Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer. Ohne ihn erfolgt nur eine provisorische, befristete Zulassung.
- Selbstabnahme (Feld 26c): Ein nach Art. 32 VTS berechtigter Fachbetrieb prüft das Neufahrzeug vor der Übergabe und trägt das Selbstabnahmedatum ein — damit entfällt die physische Vorführung zur MFK vollständig.
Diese Unterlagen brauchst du
Für die Einlösung reichst du die Dokumente persönlich am Schalter oder per Post beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons ein. Originale mitbringen, wo verlangt.
| Dokument | Wozu es dient |
|---|---|
| Formular 13.20A (Original, gestempelt) | Prüfungsbericht mit BAZG-Verzollungsstempel (Feld 94) und Selbstabnahme (Feld 26c). Von Star-Biker mitgeliefert. |
| COC-Papiere (Kopie) | EG-Übereinstimmungsbescheinigung — belegt die europäische Typgenehmigung. |
| Veranlagungsverfügung Zoll / MwSt (Original) | Nachweis der ordnungsgemäss entrichteten Einfuhrabgaben. |
| eVn (elektronisch) | Elektronischer Versicherungsnachweis — von der Versicherung in Echtzeit ans Amt übermittelt. 30 Tage gültig. |
| Ausweisdokument | Gültiger Personalausweis, Pass oder — bei ausländischen Staatsangehörigen — Ausländerausweis. |
| Wohnsitzbestätigung (nur Erstzulassung) | Schriftenempfangsschein der Gemeinde bei der allerersten Einlösung im Wohnkanton. |
Einlösung Schritt für Schritt
Haftpflichtversicherung abschliessen & eVn holen
Bei einer Schweizer Motorfahrzeugversicherung deiner Wahl eine Haftpflicht abschliessen. Die Versicherung erstellt den elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) und übermittelt ihn direkt ans Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons. Gültigkeit: 30 Tage ab Ausstellung.
Unterlagen einreichen — am Schalter oder per Post
Das gestempelte Formular 13.20A, die COC-Kopie, die Veranlagungsverfügung, den Ausweis und (bei Erstzulassung) die Wohnsitzbestätigung einreichen. Dank Selbstabnahme ist keine physische MFK-Vorführung nötig.
Fahrzeugausweis & weisses Kontrollschild beziehen
Das Amt prüft die Daten und händigt den unbefristet gültigen Schweizer Fahrzeugausweis sowie das weisse Motorrad-Kontrollschild aus.
Schild montieren — losfahren
Sobald das Kontrollschild am E-Chopper montiert ist, darfst du am Strassenverkehr teilnehmen. Fertig.
Motorfahrzeugsteuer: in vielen Kantonen CHF 0
Die Steuerhoheit liegt bei den Kantonen — und emissionsfreie Fahrzeuge werden fast überall privilegiert. In mehreren Kantonen entfällt die jährliche Verkehrsabgabe für rein elektrische Motorräder vollständig, in anderen gibt es deutliche Vergünstigungen.
Kantonale Motorfahrzeugsteuer im Vergleich
Die jährliche Strassenverkehrsabgabe wird kantonal nach unterschiedlichen Kriterien berechnet. Eine Auswahl für rein elektrische Motorräder:
| Kanton | Regelung für reine Elektro-Motorräder | Steuer / Jahr |
|---|---|---|
| Zürich (ZH) | Vollständige Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge | CHF 0.00 |
| Solothurn (SO) | Vollständige Steuerbefreiung für batterieelektrische Zweiräder | CHF 0.00 |
| Glarus (GL) | Vollständige Steuerbefreiung zur Förderung der CO₂-Reduktion | CHF 0.00 |
| Bern (BE) | 60 % Vergünstigung im Erstzulassungsjahr und in den drei Folgejahren | ca. CHF 20–40 |
| Aargau (AG) | 20 % pauschaler Steuerabzug auf das Gesamtgewicht (Batteriekompensation) | ca. CHF 25–50 |
| Basel-Stadt (BS) | Ökologisches Steuersystem mit sehr geringen Pauschalen | ca. CHF 46 |
Angaben ohne Gewähr — massgebend ist die aktuelle Regelung deines Wohnkantons.
Führerausweis: Der Weg zur Kategorie A1
Für ein 85‑km/h-Leichtmotorrad (bis 11 kW) brauchst du die Kategorie A1. Seit der Revision per 1. Januar 2021 gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Der Weg dorthin ist für Autofahrer deutlich kürzer:
Häufige Fragen zur Zulassung in der Schweiz
Nein. Bei fabrikneuen Fahrzeugen entfällt die physische Vorführung zur Motorfahrzeugkontrolle vollständig. Ein nach Art. 32 VTS berechtigter Fachbetrieb bestätigt die vorschriftskonforme Ausrüstung durch die Selbstabnahme (Feld 26c des Formulars 13.20A). Die technischen Daten sind über die EU-Typgenehmigung bereits im IVZ hinterlegt.
Ein weisses Motorrad-Kontrollschild. Die 85‑km/h-Modelle werden rechtlich als Leichtmotorräder der 125er-Klasse (bis 11 kW) eingestuft und entsprechend immatrikuliert.
Nein. Star-Biker liefert jedes Fahrzeug bereits mit dem vom BAZG abgestempelten Formular 13.20A aus (Verzollungsnachweis in Feld 94). Die Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer sind damit ordnungsgemäss entrichtet — für dich entsteht kein Aufwand beim Zoll.
Das hängt vom Wohnkanton ab. In Kantonen wie Zürich, Solothurn oder Glarus sind rein elektrische Motorräder vollständig steuerbefreit (CHF 0). Andere Kantone gewähren Vergünstigungen — in Bern etwa 60 % im Erstzulassungsjahr und den drei Folgejahren, im Aargau ein pauschaler Abzug auf das Gesamtgewicht.
Die Kategorie A1. Wer bereits den Autoführerausweis (Kat. B) besitzt, erhält die Kat. A1 prüfungsfrei nach nur 12 Stunden praktischer Grundschulung (PGS) — ohne Nothelferkurs, Theorie oder VKU. Der Direkteinstieg ist ab 16 Jahren möglich, dann mit Theorie- und praktischer Prüfung.
Ja. Die physischen Unterlagen kannst du persönlich am Schalter einreichen oder per Post übersenden. Der elektronische Versicherungsnachweis (eVn) wird ohnehin direkt von der Versicherung ans Amt übermittelt.
Bestens vorbereitet — die Zulassung wird zur Formsache
In der Schweiz profitierst du von der lückenlosen Vorbereitung durch den Hersteller: Da jedes Neufahrzeug direkt mit dem vom Schweizer Zoll gestempelten Formular 13.20A ausgeliefert wird, entfällt der Gang zur MFK dank Selbstabnahme vollständig. Für Inhaber des Autoführerausweises (Kat. B) ist der prüfungsfreie Erhalt der Kat. A1 nach nur 12 Stunden PGS ein extrem niedrigschwelliger Einstieg in die urbane Elektromobilität.