Batterieverordnung
Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien
Als Händler sind wir in der Schweiz nach der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) sowie nach der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.15) verpflichtet, Elektrogeräte sowie Batterien und Akkus zurückzunehmen. Die Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien über den Kehricht ist verboten.
Richtige Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien
Bitte entsorge Elektrogeräte und Batterien nicht im Kehricht. Batterien und Akkus kannst du in der Schweiz überall dort kostenlos zurückgeben, wo Batterien verkauft werden — die Entsorgung ist über die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) bereits bezahlt; die Sammlung erfolgt über INOBAT. Elektrogeräte nimmt der Fachhandel oder eine Sammelstelle zurück.
Kennzeichnung von Batterien und Akkus mit Schadstoffen
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Zusätzlich befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffs neben dem Symbol:
- PB = Batterie/Akku enthält Blei
- Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Kostenlose Rücknahme von Altgeräten und Altbatterien
Selbstverständlich nehmen wir Altgeräte sowie Altbatterien und Akkus kostenfrei zurück. Bitte melde die Rückgabe vorher bei uns an, damit wir Verpackung und Transportweg festlegen können. Wichtig: Beschädigte oder defekte Lithium-Ionen-Akkus sind Gefahrgut und dürfen nicht als normales Paket versendet werden — wir organisieren in diesem Fall die Abholung oder die Abgabe vor Ort.