Immatricolazione del veicolo in Svizzera
E-Chopper und E-Roller in der Schweiz
anmelden, versichern und einlösen
In der Schweiz läuft die Einlösung über das kantonale Strassenverkehrsamt. Je nach Geschwindigkeit brauchst du kein Kontrollschild, ein gelbes oder ein weisses. Wir erklären dir jeden Schritt.
Auf einen Blick: Was brauchst du?
Die Einlösung nach Geschwindigkeit
Klicke auf deine Geschwindigkeitsklasse für die passende Anleitung und Modelle.
Bis 25 km/h – Keine Einlösung, keine Versicherung, kein Kontrollschild
Fahrzeuge bis 25 km/h mit maximal 500 Watt gelten in der Schweiz als leichte Motorfahrräder. Du brauchst weder ein Kontrollschild noch eine Versicherung noch einen Führerausweis (ab 16 Jahren). Einfach auspacken und losfahren.
Bis 45 km/h – Gelbes Kontrollschild vom Strassenverkehrsamt
E-Roller und E-Chopper bis 45 km/h gelten als Kleinmotorräder. Du brauchst eine Haftpflichtversicherung und ein gelbes Kontrollschild vom kantonalen Strassenverkehrsamt. Das Formular 13.20A liefern wir mit – keine MFK bei Ersteinlösung von Neufahrzeugen.
85–125 km/h – Weisses Kontrollschild mit voller Einlösung
Leistungsstärkere Modelle bis 11 kW und 125 cm³ gelten als Leichtmotorräder und benötigen eine vollständige Einlösung beim Strassenverkehrsamt. Je nach Kanton kann eine Motorfahrzeugkontrolle (MFK) erforderlich sein. Keine CO₂-Abgaben und reduzierte Motorfahrzeugsteuer dank Elektroantrieb.
Alle Unterlagen von Star-Biker inklusive
Jedes Fahrzeug wird mit COC-Dokument, Formular 13.20A, Rechnung und allen fahrzeugrelevanten Daten geliefert. Deine Versicherung übermittelt die Daten elektronisch ans Strassenverkehrsamt. Du brauchst dich um nichts zu kümmern – die Einlösung ist Formsache.
Häufige Fragen zur Einlösung in der Schweiz
Nein. E-Roller bis 25 km/h mit maximal 500 Watt brauchen in der Schweiz kein Kontrollschild, keine Versicherung und keinen Führerausweis (ab 16 Jahren). Zwischen 14 und 16 Jahren ist die Kategorie M erforderlich.
Du schliesst eine Haftpflichtversicherung ab, die deine Daten elektronisch ans Strassenverkehrsamt übermittelt. Zusammen mit dem Formular 13.20A und dem COC-Dokument (beides liefern wir mit) erhältst du ein gelbes Kontrollschild und den Fahrzeugausweis. Keine MFK bei Neufahrzeugen.
Das Formular 13.20A ist das offizielle Einlösungsgesuch für importierte Fahrzeuge in der Schweiz. Es wird vom Händler (Star-Biker) ausgefüllt und zusammen mit dem COC-Dokument beim Strassenverkehrsamt eingereicht. Wir liefern es bei jedem Fahrzeug ab 45 km/h mit.
Für Neufahrzeuge mit EU-Typgenehmigung ist in der Regel keine MFK erforderlich. Bei 125er-Modellen kann je nach Kanton eine Vorführung nötig sein. Wir informieren dich beim Kauf, ob in deinem Kanton eine MFK ansteht.
Für 25 km/h: Keine Versicherung nötig. Für 45 km/h: ca. CHF 100–200 pro Jahr (Haftpflicht). Für 85–125 km/h: entsprechend höher, abhängig von Kanton, Alter und Versicherung. Geeignete Anbieter: AXA, Mobiliar, Helvetia, Zurich, Vaudoise.
Für 25 km/h: Keinen ab 16 Jahren (14–15 J.: Kat. M). Für 45 km/h: Kat. A1 oder Autoführerausweis Kat. B. Für 85–125 km/h: Kat. A1. Wer Kat. B nach dem 1.4.2003 hat, kann die A1-Erweiterung über die PGS erwerben.
Das hängt vom Kanton ab. Viele Kantone erheben für Elektrofahrzeuge eine stark reduzierte oder gar keine Motorfahrzeugsteuer. Es fallen keine CO₂-Abgaben und keine Emissionsabgaben an.
Für Fahrzeuge ab 45 km/h besteht Helmpflicht. Für 25-km/h-Modelle gibt es keine gesetzliche Helmpflicht, ein Helm wird jedoch aus Sicherheitsgründen empfohlen.
E-Roller und E-Chopper in der Schweiz einlösen – alle Regeln
Die Einlösung von E-Rollern und E-Choppern in der Schweiz erfolgt über das kantonale Strassenverkehrsamt. Der Aufwand hängt von der Geschwindigkeitsklasse ab – für die meisten Modelle ist es unkompliziert.
25 km/h: Einfach losfahren
Fahrzeuge bis 25 km/h mit maximal 500 Watt gelten als leichte Motorfahrräder. Kein Kontrollschild, keine Versicherung, kein Führerausweis erforderlich (ab 16 Jahren). Zwischen 14 und 16 Jahren ist die Kategorie M nötig. Der einfachste Einstieg in die E-Mobilität.
45 km/h: Gelbes Kontrollschild
E-Roller bis 45 km/h gelten als Kleinmotorräder und brauchen ein gelbes Kontrollschild vom Strassenverkehrsamt. Dafür benötigst du eine Haftpflichtversicherung, das Formular 13.20A und das COC-Dokument. Die Versicherung übermittelt die Daten elektronisch ans Amt. Keine MFK bei Neufahrzeugen. Führerausweis Kat. A1 oder B. Kosten: ca. CHF 100–200/Jahr.
85–125 km/h: Weisses Kontrollschild
Leistungsstärkere E-Chopper bis 11 kW und 125 cm³ brauchen ein weisses Kontrollschild und eine vollständige Einlösung. Führerausweis Kat. A1 erforderlich. Je nach Kanton kann eine Motorfahrzeugkontrolle (MFK) nötig sein. Keine CO₂-Abgaben, oft reduzierte Motorfahrzeugsteuer für E-Fahrzeuge.
Formular 13.20A: Dein Einlösungsgesuch
Das Formular 13.20A ist das offizielle Einlösungsgesuch für importierte Fahrzeuge in der Schweiz. Star-Biker füllt es für dich aus und liefert es mit jedem Fahrzeug ab 45 km/h. Zusammen mit dem COC-Dokument ist es die Grundlage für die Einlösung beim Strassenverkehrsamt.
Star-Biker: Alles inklusive
Alle Star-Biker Fahrzeuge werden mit COC-Dokument, Formular 13.20A, Rechnung und allen relevanten Daten geliefert. Die Einlösung beim Strassenverkehrsamt ist damit Formsache. Unser Team berät dich bei Fragen zu Kontrollschild, Versicherung und Führerausweis – kostenlos und persönlich.
Fragen zur Einlösung
oder Versicherung?
Unser Team hilft dir bei Kontrollschild, Versicherung und der Einlösung beim Strassenverkehrsamt – kostenlos und persönlich.