COC-Dokument bei Star-Biker – Was es ist, warum du es brauchst & was drinsteht
Bei Star-Biker erhältst du nicht nur hochwertige E-Roller und E-Chopper mit Charakter – sondern auch volle Rechtssicherheit und ein klarer Weg zur Strassenzulassung in der Schweiz.
Alle unsere Fahrzeuge werden mit einem gültigen COC-Dokument (Certificate of Conformity) ausgeliefert. Damit kannst du dein Elektrofahrzeug problemlos als Motorfahrrad oder Motorrad in der Schweiz zulassen – und erhältst bei Bedarf direkt das offizielle Formular 13.20 A zur Anmeldung beim Strassenverkehrsamt.
Egal ob du ein Modell mit 25 km/h ohne Führerausweis, 45 km/h mit Führerausweis Kategorie A1 oder bis 125 km/h mit A1 oder A fährst:
Mit dem COC legst du die Basis für eine gesetzeskonforme Zulassung und Versicherung in der Schweiz.
Was ist ein COC-Dokument?
Das COC (Certificate of Conformity) ist eine sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung. Es wird vom Hersteller ausgestellt und bestätigt, dass dein Fahrzeug den technischen Vorgaben der EU-Typgenehmigung (gemäss EU-Verordnung 168/2013) entspricht.
In der Schweiz dient das COC dazu, beim Import oder Neukauf aus dem EU-Raum die technischen Eckdaten zu belegen – besonders wichtig bei der Ausstellung des Formulars 13.20 A für die Zulassung.
Kurz gesagt: Ohne gültiges COC keine Zulassung beim Strassenverkehrsamt.
Was du bei Star-Biker bekommst
Bei jedem Star-Biker Modell ist das COC automatisch dabei – sauber gedruckt, fahrzeugspezifisch und vom Hersteller unterzeichnet.
Was unser COC-Dokument enthält:
- Originaldokument – kein Reprint, keine Kopie
- Ausgestellt vom Fahrzeughersteller (nicht generisch oder neutral)
- Fahrzeugspezifisch – inkl. deiner individuellen Fahrgestellnummer
- Fahrzeugklasse angegeben, z. B. L1e (bis 45 km/h) oder L3e (ab 45 km/h)
Enthaltene Angaben im COC:
- Herstellerdaten & Typgenehmigungsnummer
- Technische Daten & maximale Geschwindigkeit
- Antriebsart (z. B. Elektro)
- ECE-Normen und Richtlinien
- Geräusch- und Emissionswerte
- Reifendimensionen
- Weitere zulassungsrelevante Informationen
Mit diesen Angaben kann in der Schweiz das 13.20 A Dokument erstellt werden – die Grundlage für die Eintragung deines Fahrzeugs in den Fahrzeugausweis.
Für welche Star-Biker Modelle gilt das?
Alle unsere Fahrzeuge werden mit gültigem COC-Dokument ausgeliefert, z. B.:
- Star-Biker Chopper M1P Custom (auch bekannt als Mangosteen M1P oder Futura X9)
- Star-Biker Bobber Custom (Mangosteen M8S)
- Star-Biker Chopper M1PS PRO (Mangosteen M1PS oder Futura Angry Blake)
- Shelwy Italian (auch Dreems, Tisto, Emco oder Kito)
- Star-Biker Monkey (auch Coopop Cox & Rugged)
- Elektromobil Trike & Quad (auch Econelo oder Rolektro)
Mit diesen Angaben kann in der Schweiz das 13.20 A Dokument erstellt werden – die Grundlage für die Eintragung deines Fahrzeugs in den Fahrzeugausweis.
Was bedeutet "EEC-konform"?
EEC steht für "European Economic Community" – und ist der Rahmen, unter dem die Typgenehmigung für Fahrzeuge erfolgt.
Wenn ein Fahrzeug EEC-konform ist, heisst das: Es wurde gemäss EU-Richtlinien geprüft und zugelassen – und darf in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz auf öffentlichen Strassen gefahren werden.
Alle unsere COC-Dokumente basieren auf einer gültigen EEC-Typgenehmigung – du brauchst keine zusätzliche Abnahme, keine Einzeleintragung, keine Überraschungen.
Warum du dich auf unser COC verlassen kannst
Viele Billigimporte oder Grauimporte aus Fernost kommen ohne echtes COC oder mit nicht EU-konformen Papieren. Das führt oft zu:
- Problemen bei der Versicherung
- Ablehnung durch Zulassungsstellen
- Oder sogar Strafen bei Polizeikontrollen
Mit einem Star-Biker Fahrzeug bist du auf der sicheren Seite:
- Gültiges, vollständiges COC bei jedem Fahrzeug
- Zulassungsfähig gemäss schweizerischer MFK-Anforderungen
- Kein Mehraufwand für dich – Unterlagen liegen bei
- Unterstützung bei Fragen rund um Formular 13.20 A & Anmeldung
Häufige Fragen zum COC in der Schweiz
Ja – unsere COC-Dokumente basieren auf einer EEC-Typgenehmigung und erfüllen damit die Voraussetzungen für die Anmeldung in der Schweiz.
In der Regel wird aus dem COC das Formular 13.20 A erstellt. Für neue Fahrzeuge erfolgt dies über den Importeur oder das Zollamt.
Ja – auch für langsamere Fahrzeuge ist das COC wichtig, z. B. für die Versicherung und als Nachweis bei Kontrollen.
Wir können dir gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr ein neues Exemplar ausstellen – melde dich einfach bei uns.
Nichts – es ist im Kaufpreis inklusive.
Ja, das COC bleibt dem Fahrzeug zugeordnet und gilt weiterhin – wichtig beim Halterwechsel.
Das sind EU-Fahrzeugklassen:
- L1e = 45 km/h (z. B. mit Führerausweis A1)
- L3e = 125 km/h (z. B. mit Führerausweis A oder A1)
Nein – unsere Fahrzeuge sind nicht einzeln abnahmepflichtig, da das COC bereits die EU-Übereinstimmung nachweist.
Du hast Fragen zum COC oder zur Zulassung in der Schweiz?
Du möchtest wissen, wie du dein Fahrzeug bei der Versicherung anmeldest, welche Unterlagen du brauchst oder wie du das 13.20 A Formular erhältst?
Wir helfen dir gerne – kompetent, freundlich & verständlich. Ob 25 km/h ohne Prüfung, 45 km/h mit Führerausweis Kategorie A1 oder 125 km/h mit A oder B196:
Star-Biker unterstützt dich bei jedem Schritt – für einen reibungslosen Start auf Schweizer Strassen.
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