E-Chopper in der Schweiz einlösen: MFK-Zulassung für 85‑km/h-Modelle

Ratgeber MFK · Zulassung · Schweiz

E-Chopper in der Schweiz einlösen:
MFK-Zulassung für 85‑km/h-Modelle

Vom gestempelten Formular 13.20A über die Selbstabnahme statt MFK bis zum weissen Kontrollschild — so löst du deinen Star-Biker Chopper M1PS Knight oder Bobber M8S Custom beim kantonalen Strassenverkehrsamt ein.

Star-Biker Redaktion Zulassung & Recht 7 Min. Lesezeit
Star-Biker Chopper M1PS Knight — MFK-Zulassung E-Chopper Schweiz

85‑km/h-Modelle wie der Star-Biker Bobber M8S Custom und der Chopper M1PS Knight gelten in der Schweiz rechtlich als Leichtmotorräder und werden beim kantonalen Strassenverkehrsamt immatrikuliert. Sie erhalten ein weisses Motorrad-Kontrollschild — die Zulassung ist dank EU-Typgenehmigung und gestempeltem Formular 13.20A aber weit unkomplizierter, als viele denken.

Der grosse Vorteil: Bei fabrikneuen Fahrzeugen entfällt die physische Vorführung zur Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vollständig — dank des vereinfachten Selbstabnahmeverfahrens. Wie das funktioniert und welche Unterlagen du brauchst, liest du hier.

Das erfährst du in diesem Artikel
  • Warum das Formular 13.20A dein zentrales Dokument ist
  • Wieso keine physische MFK nötig ist (Selbstabnahme)
  • Alle Unterlagen für die Einlösung — auf einen Blick
  • Kantonale Motorfahrzeugsteuer: in vielen Kantonen CHF 0
  • Der Weg zur Kategorie A1 — auch für Autofahrer
Keine MFK nötig
Selbstabnahme ersetzt die physische Vorführung
Weisses Kontrollschild
Zulassung als Leichtmotorrad der 125er-Klasse
Steuer ab CHF 0
Emissionsfreie Fahrzeuge kantonal privilegiert
Zoll ab Werk erledigt
Formular 13.20A gestempelt mitgeliefert

125er-Klasse: Was die Einstufung bedeutet

Beide 85‑km/h-Modelle von Star-Biker sind als Leichtmotorräder (bis 11 kW, Kat. A1) europäisch typengeprüft. Die technischen Daten sind über die EU-Typgenehmigung im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) bereits als eDatenblatt hinterlegt — die Grundlage dafür, dass die Zulassung zur reinen Formsache wird.

Technische Eigenschaft Chopper M1PS Knight Bobber M8S Custom
Fahrzeugklasse Leichtmotorrad (Kat. A1) Leichtmotorrad (Kat. A1)
Spannung / System 72V Hochvolt-System 72V Hochvolt-System
Akku Samsung SDI 40 Ah (~5 kWh) Samsung 35 Ah Premium
Antrieb Bürstenloser Radnabenmotor Bürstenloser Radnabenmotor
Drehmoment 160 Nm 160 Nm
Höchstgeschwindigkeit 85 km/h (elektronisch) 85 km/h (elektronisch)
Reichweite bis 130 km bis 120 km
Gewicht (fahrfertig) ca. 105 kg ca. 85 kg
Bremsen Hydraulische Scheiben vorn/hinten Hydraulische Scheiben vorn/hinten

Formular 13.20A und Selbstabnahme: keine MFK nötig

Das zentrale Dokument jeder Schweizer Fahrzeugzulassung ist der chamoisfarbene Prüfungsbericht Formular 13.20A. Er identifiziert das Fahrzeug eindeutig und belegt gegenüber dem Strassenverkehrsamt die Einhaltung aller technischen und zollrechtlichen Vorschriften. Star-Biker liefert jedes Fahrzeug bereits mit dem gestempelten Formular aus — für dich entsteht kein bürokratischer Aufwand beim Zoll.

Was das Formular 13.20A leistet
  • Identifikation: Eindeutiger Nachweis des Fahrzeugs gegenüber dem kantonalen Strassenverkehrsamt.
  • Verzollung (Feld 94): Der Stempel des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) belegt die bezahlten Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer. Ohne ihn erfolgt nur eine provisorische, befristete Zulassung.
  • Selbstabnahme (Feld 26c): Ein nach Art. 32 VTS berechtigter Fachbetrieb prüft das Neufahrzeug vor der Übergabe und trägt das Selbstabnahmedatum ein — damit entfällt die physische Vorführung zur MFK vollständig.

Diese Unterlagen brauchst du

Für die Einlösung reichst du die Dokumente persönlich am Schalter oder per Post beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons ein. Originale mitbringen, wo verlangt.

Dokument Wozu es dient
Formular 13.20A (Original, gestempelt) Prüfungsbericht mit BAZG-Verzollungsstempel (Feld 94) und Selbstabnahme (Feld 26c). Von Star-Biker mitgeliefert.
COC-Papiere (Kopie) EG-Übereinstimmungsbescheinigung — belegt die europäische Typgenehmigung.
Veranlagungsverfügung Zoll / MwSt (Original) Nachweis der ordnungsgemäss entrichteten Einfuhrabgaben.
eVn (elektronisch) Elektronischer Versicherungsnachweis — von der Versicherung in Echtzeit ans Amt übermittelt. 30 Tage gültig.
Ausweisdokument Gültiger Personalausweis, Pass oder — bei ausländischen Staatsangehörigen — Ausländerausweis.
Wohnsitzbestätigung (nur Erstzulassung) Schriftenempfangsschein der Gemeinde bei der allerersten Einlösung im Wohnkanton.

Einlösung Schritt für Schritt

1

Haftpflichtversicherung abschliessen & eVn holen

Bei einer Schweizer Motorfahrzeugversicherung deiner Wahl eine Haftpflicht abschliessen. Die Versicherung erstellt den elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) und übermittelt ihn direkt ans Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons. Gültigkeit: 30 Tage ab Ausstellung.

2

Unterlagen einreichen — am Schalter oder per Post

Das gestempelte Formular 13.20A, die COC-Kopie, die Veranlagungsverfügung, den Ausweis und (bei Erstzulassung) die Wohnsitzbestätigung einreichen. Dank Selbstabnahme ist keine physische MFK-Vorführung nötig.

3

Fahrzeugausweis & weisses Kontrollschild beziehen

Das Amt prüft die Daten und händigt den unbefristet gültigen Schweizer Fahrzeugausweis sowie das weisse Motorrad-Kontrollschild aus.

4

Schild montieren — losfahren

Sobald das Kontrollschild am E-Chopper montiert ist, darfst du am Strassenverkehr teilnehmen. Fertig.

Finanzieller Vorteil

Motorfahrzeugsteuer: in vielen Kantonen CHF 0

Die Steuerhoheit liegt bei den Kantonen — und emissionsfreie Fahrzeuge werden fast überall privilegiert. In mehreren Kantonen entfällt die jährliche Verkehrsabgabe für rein elektrische Motorräder vollständig, in anderen gibt es deutliche Vergünstigungen.

CHF 0
in vielen Kantonen · pro Jahr

Kantonale Motorfahrzeugsteuer im Vergleich

Die jährliche Strassenverkehrsabgabe wird kantonal nach unterschiedlichen Kriterien berechnet. Eine Auswahl für rein elektrische Motorräder:

Kanton Regelung für reine Elektro-Motorräder Steuer / Jahr
Zürich (ZH) Vollständige Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge CHF 0.00
Solothurn (SO) Vollständige Steuerbefreiung für batterieelektrische Zweiräder CHF 0.00
Glarus (GL) Vollständige Steuerbefreiung zur Förderung der CO₂-Reduktion CHF 0.00
Bern (BE) 60 % Vergünstigung im Erstzulassungsjahr und in den drei Folgejahren ca. CHF 20–40
Aargau (AG) 20 % pauschaler Steuerabzug auf das Gesamtgewicht (Batteriekompensation) ca. CHF 25–50
Basel-Stadt (BS) Ökologisches Steuersystem mit sehr geringen Pauschalen ca. CHF 46

Angaben ohne Gewähr — massgebend ist die aktuelle Regelung deines Wohnkantons.

Führerausweis: Der Weg zur Kategorie A1

Für ein 85‑km/h-Leichtmotorrad (bis 11 kW) brauchst du die Kategorie A1. Seit der Revision per 1. Januar 2021 gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Der Weg dorthin ist für Autofahrer deutlich kürzer:

Empfehlung Kat. A1 für Autofahrer
Voraussetzung: Führerausweis Kat. B (Auto), ab 18 Jahren
Befreit von Nothelferkurs, Theorieprüfung und VKU
Nur 12 Std. praktische Grundschulung (PGS)
Prüfungsfrei — keine praktische Fahrprüfung
Kosten: ca. CHF 600–900 (Kurs- und Ausstellungsgebühren)
✓ Schnellster und günstigster Weg für Autofahrer
Direkteinstieg Kat. A1 ab 16 Jahren
Ab 16 Jahren (125er bis 11 kW)
Nothelferkurs, Sehtest und Basistheorie-Prüfung
Verkehrskunde (VKU) 8 Std. + PGS 12 Std.
Praktische Fahrprüfung beim Strassenverkehrsamt
Kosten: ca. CHF 1'500–2'000 inkl. aller Gebühren
✓ Für alle ab 16 ohne Auto-Führerausweis

Häufige Fragen zur Zulassung in der Schweiz

Nein. Bei fabrikneuen Fahrzeugen entfällt die physische Vorführung zur Motorfahrzeugkontrolle vollständig. Ein nach Art. 32 VTS berechtigter Fachbetrieb bestätigt die vorschriftskonforme Ausrüstung durch die Selbstabnahme (Feld 26c des Formulars 13.20A). Die technischen Daten sind über die EU-Typgenehmigung bereits im IVZ hinterlegt.

Ein weisses Motorrad-Kontrollschild. Die 85‑km/h-Modelle werden rechtlich als Leichtmotorräder der 125er-Klasse (bis 11 kW) eingestuft und entsprechend immatrikuliert.

Nein. Star-Biker liefert jedes Fahrzeug bereits mit dem vom BAZG abgestempelten Formular 13.20A aus (Verzollungsnachweis in Feld 94). Die Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer sind damit ordnungsgemäss entrichtet — für dich entsteht kein Aufwand beim Zoll.

Das hängt vom Wohnkanton ab. In Kantonen wie Zürich, Solothurn oder Glarus sind rein elektrische Motorräder vollständig steuerbefreit (CHF 0). Andere Kantone gewähren Vergünstigungen — in Bern etwa 60 % im Erstzulassungsjahr und den drei Folgejahren, im Aargau ein pauschaler Abzug auf das Gesamtgewicht.

Die Kategorie A1. Wer bereits den Autoführerausweis (Kat. B) besitzt, erhält die Kat. A1 prüfungsfrei nach nur 12 Stunden praktischer Grundschulung (PGS) — ohne Nothelferkurs, Theorie oder VKU. Der Direkteinstieg ist ab 16 Jahren möglich, dann mit Theorie- und praktischer Prüfung.

Ja. Die physischen Unterlagen kannst du persönlich am Schalter einreichen oder per Post übersenden. Der elektronische Versicherungsnachweis (eVn) wird ohnehin direkt von der Versicherung ans Amt übermittelt.

Fazit

Bestens vorbereitet — die Zulassung wird zur Formsache

In der Schweiz profitierst du von der lückenlosen Vorbereitung durch den Hersteller: Da jedes Neufahrzeug direkt mit dem vom Schweizer Zoll gestempelten Formular 13.20A ausgeliefert wird, entfällt der Gang zur MFK dank Selbstabnahme vollständig. Für Inhaber des Autoführerausweises (Kat. B) ist der prüfungsfreie Erhalt der Kat. A1 nach nur 12 Stunden PGS ein extrem niedrigschwelliger Einstieg in die urbane Elektromobilität.

 


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